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DEKV: „MDK-Reformgesetz ist eine große Enttäuschung“

Pressemitteilung

Berlin – Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) abschließend beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) Christoph Radbruch: „Auf den letzten Metern ist das MDK-Reformgesetz für die evangelischen Krankenhäuser eine große Enttäuschung: Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen haben das ursprüngliche Ziel, die Krankenhäuser durch bessere und unabhängigere Prüfungen von einem ressourcenintensiven Prüfaufwand zu befreien, auf den Kopf gestellt. Völlig unverständlich sind die Sanktionen von mindestens 300 Euro und maximal zehn Prozent vom Differenzbetrag zwischen der ursprünglichen und der geminderten Abrechnung. Diese Strafgebühren sind künftig von den Krankenhäusern zu leisten, wenn eine MDK-Prüfung eine Rechnungskürzung feststellt.

Völlig außer Acht lässt diese restriktive Regelung, dass zwischen 60 und 70 Prozent der Rechnungskürzungen auf Verweildauerkürzungen zurückzuführen sind. Allein 22 Prozent der MDK-Prüffälle gelten der oberen Grenzverweildauer. Betroffen sind häufig Patienten, bei denen zwar die medizinische Versorgung abgeschlossen, eine Entlassung aus dem Krankenhaus in vielen Fällen aber aus ethischer Sicht nicht vertretbar ist. Eine nahtlose Überleitung in eine Kurzzeitpflege, eine Wohngruppe, ein Pflegeheim oder – bei nicht heilbaren, lebensbedrohenden Erkrankungen – in ein Hospiz ist aufgrund mangelnder Kapazitäten häufig nicht möglich. Das finanzielle Risiko für den verlängerten Krankenhausaufenthalt und eine verantwortungsbewusste Betreuung besonders schutzbedürftiger Patientengruppen tragen die Krankenhäuser. Und nun soll dieses patientenzentrierte verantwortungsbewusste Verhalten auch noch zu Strafzahlungen führen. Die evangelischen Krankenhäuser sind überzeugt: Eine gemeinsame Verantwortung für die Patientenversorgung sieht völlig anders aus.

Diese Regelung setzt definitiv keinen Rahmen für ein faires partnerschaftliches Miteinander. Weitsichtiger wäre, die Verweildauerprüfung bei der Berechnung der Quote der korrekten Abrechnungen nicht miteinzubeziehen. Stattdessen sollte der schrittweise Aufbau von Kapazitäten im nachstationären Bereich entschieden vorangetrieben und das Entlassmanagement gestärkt werden. Dadurch würde ein verlängerter Krankenhausaufenthalt gar nicht erst notwendig.“

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) vertritt mit 201 evangelischen Kliniken an über 270 Standorten jedes achte deutsche Krankenhaus. Die evangelischen Krankenhäuser versorgen jährlich mehr als 2,5 Mio. Patientinnen und Patienten stationär und mehr als 3 Mio. ambulant. Mit über 120.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 10 Mrd. € sind sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der DEKV ist Branchenverband der evangelischen Krankenhäuser und Mitglied im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Der DEKV setzt sich insbesondere für eine zukunftsorientierte und innovative Krankenhauspolitik mit Trägervielfalt, verlässliche Rahmenbedingungen für die Krankenhausfinanzierung, eine Modernisierung der Gesundheitsberufe und für eine zukunftsorientierte konsequente Patientenorientierung in der Versorgung ein.

Vorsitzender: Vorsteher Christoph Radbruch, Magdeburg, stellvertr. Vorsitzende: Andrea Trenner, Berlin, Schatzmeister: Dr. Holger Stiller, Düsseldorf, Verbandsdirektorin: Melanie Kanzler, Berlin.