Berlin – Auf der heutigen Pressekonferenz präsentierten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di die Eckpunkte für die Entwicklung eines Instruments zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung für alle bettenführenden Bereiche deutscher Krankenhäuser. Grundlage dieses Pflegepersonalbemessungsinstruments, das künftig die Grundlage für die Verhandlung der Pflegebudgets darstellen wird, ist die in den 1990er Jahren entwickelte Struktur der Pflegepersonal-Regelung (PPR). Dazu Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Aus unserer Sicht ist eine Modernisierung der PPR dringend notwendig, um den Entwicklungen in der Pflege in den vergangenen 30 Jahren sowie den aktuellen Anforderungen an eine qualitativ hochwertige und sichere Patientenversorgung gerecht zu werden. Dazu müssen die vorhandenen Parameter aktualisiert und erweitert werden. So sind Anpassungen von Tätigkeiten und Aufgaben wie auch des Zeitaufwands notwendig, um den heutigen Krankenhausalltag in der Pflege realistisch abzubilden. Auch den Veränderungen durch das Pflegeberufegesetz muss in dem Instrument zur Pflegepersonalbemessung Rechnung getragen werden: So gilt es, die neuen Vorbehaltsaufgaben wie die Pflegediagnostik von Anfang an zu berücksichtigen. Zudem muss es sich bei dem neuen Instrument um ein lernendes System handeln, das flexibel und schnell anpassungsfähig ist. Nur so kann es die Veränderungen in der Pflege zeitnah und passgenau abbilden.“
Weiterentwicklung erfordert fachliche Diskussion
Der DEKV freut sich darauf, sich bei der Weiterentwicklung der Eckpunkte, auf die sich DKG, DPR und ver.di festgelegt haben, aktiv einzubringen. Dazu wird der DEKV in der DKG-Arbeitsgruppe „Pflegepersonalbedarfsbemessung“ mitarbeiten. Als Vertreterin wurde die Krankenhaus- und Pflegeexpertin Frau Katja Rosenthal-Schleicher, Referentin der Pflegedirektion des Evangelischen Klinikums Bethel der von Bodelschwinghschen Stiftungen, benannt. „Wir freuen uns auf die fachliche Diskussion, um die PPR den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Gemeinsames Ziel ist es, ein valides Instrument zur Budgetfindung zu entwickeln. Daher kann die weiterentwickelte PPR künftig ganz anders aussehen als das jetzige Instrument. Es muss eine zeitgemäße und zukunftsorientierte qualifizierte pflegerische Patientenversorgung ebenso gewährleisten und abbilden wie auch die Patientensicherheit. Eine weitere Anforderung ist die Nutzbarkeit als zuverlässiges Instrument zum internen und externen Benchmarking des Pflegepersonalbedarfs. Aus Sicht der evangelischen Krankenhäuser ist darüber hinaus eine hochwertige Patientenversorgung nur dann möglich, wenn auch die Bedürfnisse vulnerabler Patientengruppen Berücksichtigung finden. Hier ist die Beziehungsarbeit ein zentrales Element der Versorgung. Daher gilt es, Beratung, Zuwendung und Beziehungsarbeit in der neuen PPR unbedingt mitzudenken“, fordert Radbruch weiter.
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) vertritt mit 201 evangelischen Kliniken an über 270 Standorten jedes achte deutsche Krankenhaus. Die evangelischen Krankenhäuser versorgen jährlich mehr als 2,5 Mio. Patientinnen und Patienten stationär und mehr als 3 Mio. ambulant. Mit über 120.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 10 Mrd. € sind sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der DEKV ist Branchenverband der evangelischen Krankenhäuser und Mitglied im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Der DEKV setzt sich insbesondere für eine zukunftsorientierte und innovative Krankenhauspolitik mit Trägervielfalt, verlässliche Rahmenbedingungen für die Krankenhausfinanzierung, eine Modernisierung der Gesundheitsberufe und für eine zukunftsorientierte konsequente Patientenorientierung in der Versorgung ein.
Vorsitzender: Vorsteher Christoph Radbruch, Magdeburg, stellvertr. Vorsitzende: Andrea Trenner, Berlin, Schatzmeister: Dr. Holger Stiller, Düsseldorf, Verbandsdirektorin: Melanie Kanzler, Berlin.