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DEKV: Anpassung der tagesbezogenen Ausgleichspauschale für Krankenhäuser muss sich nach der Fallschwere richten

Pressemitteilung

Berlin – Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde am 14. Mai 2020 im Bundestag beschlossen. Dazu Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Das kurzfristig in das Gesetz aufgenommene Zusatzentgelt für die Testung auf das Corona-Virus im Krankenhaus begrüßen wir ausdrücklich. Es gibt den Häusern Planungssicherheit. Besonders freut uns, dass die Kostenübernahme auch den psychiatrischen und psychosomatischen Bereich sowie die Besonderen Einrichtungen umfasst. Gerade in diesen Bereichen, beispielsweise Einrichtungen für Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen oder in der Kinderrheumatologie, kann den Patientinnen und Patienten die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln nicht immer in ausreichendem Maße vermittelt werden. Das Zusatzentgelt für die Testung erleichtert es, diese von der Corona-Pandemie besonders betroffenen vulnerablen Patientengruppen jetzt noch besser zu schützen.“

Case Mix Index statt Bettenzahl

„Die Differenzierung der 560-Euro-Freihaltepauschale muss an den Case Mix Index und nicht an die Anzahl der Betten gekoppelt werden. Die Berücksichtigung der durchschnittlichen Fallschwere bildet die Behandlungskomplexität und den damit verbundenen Ressourceneinsatz deutlich genauer ab als die Zahl der Klinikbetten. Teilweise erbringen Fachkliniken und kleine Häuser mit einem hohen Spezialisierungsgrad aufwendige Leistungen, die mit hohen Anforderungen sowie überdurchschnittlicher Qualität der Versorgung verbunden sind. Die Höhe der Ausgleichspauschale muss dies angemessen berücksichtigen, was bei einer Berechnung aufgrund der Bettengrößenklasse nicht gegeben ist. Eine Anpassung mithilfe des Case Mix Index hingegen ermöglicht unabhängig von der Bettenzahl eines Hauses bei einem höheren Aufwand in der Versorgung eine sachgerechte Refinanzierung über die Freihaltepauschale. Erfolgt eine Bereinigung um den variablen Sachkostenanteil, können zudem Fehlanreize durch die Pauschale zum größten Teil ausgeschlossen werden“, betont Radbruch.

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) vertritt mit 201 evangelischen Kliniken an über 270 Standorten jedes achte deutsche Krankenhaus. Die evangelischen Krankenhäuser versorgen jährlich mehr als 2,5 Mio. Patientinnen und Patienten stationär und mehr als 3 Mio. ambulant. Mit über 120.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 10 Mrd. € sind sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der DEKV ist Branchenverband der evangelischen Krankenhäuser und Mitglied im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Der DEKV setzt sich insbesondere für eine zukunftsorientierte und innovative Krankenhauspolitik mit Trägervielfalt, verlässliche Rahmenbedingungen für die Krankenhausfinanzierung, eine Modernisierung der Gesundheitsberufe und für eine zukunftsorientierte konsequente Patientenorientierung in der Versorgung ein.

Vorsitzender: Vorsteher Christoph Radbruch, Magdeburg, stellvertr. Vorsitzende: Andrea Trenner, Berlin, Schatzmeister: Dr. Holger Stiller, Düsseldorf, Verbandsdirektorin: Melanie Kanzler, Berlin.