Koblenz – Die Diagnose Krebs ist für viele Menschen ein Schock. Die Betroffenen müssen nicht nur lernen, mit der schwerwiegenden Erkrankung und ihrer Behandlung umzugehen, sondern sehen sich gleichzeitig mit großem bürokratischen Aufwand und hohen Kosten konfrontiert.
Die Debeka Krankenversicherung will ihren Versicherten im Kampf gegen den Krebs unterstützen und hat sich daher u. a. zum Ziel gesetzt, die Versicherten von den Formalitäten rund um die Kostenerstattung zu befreien.
Für Patienten, die sich einer Chemotherapie unterziehen müssen, hat sie nun eine Vereinbarung mit dem Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker e.V. (VZA) getroffen. In dieser Vereinbarung wird das so genannte Direktabrechnungsverfahren geregelt. Sofern der Versicherte diesem Verfahren zustimmt, erfolgt die Abrechnung und Erstattung der Chemotherapie direkt zwischen der Debeka und den Apotheken des VZA.
Die Direktabrechnung bietet in doppelter Hinsicht Vorteile: Zum einen muss der Privatversicherte gegenüber seiner Apotheke nicht mehr in Vorkasse treten, zum anderen muss er die Belege nicht mehr zur Erstattung bei der Krankenversicherung einreichen.
“Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit fühlen wir uns unseren Mitgliedern in besonderem Maß verpflichtet und wollen sie in einer derart belastenden Situation unbedingt unterstützen”, sagt Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka-Versicherungsgruppe.