Berlin – Anlässlich unseres Fachgesprächs zur “Zukunft des Apothekenmarkts” erklärt Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin:
Die Bundesregierung muss sich beim Apothekenrecht endlich der Debatte um die künftige Ausgestaltung des Apothekenmarkts stellen. Bekenntnisse zum Status Quo abzulegen und ansonsten auf Vorgaben aus Brüssel zu warten, hilft niemanden – am wenigsten den rund 20.000 selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern in Deutschland.
An dem Fachgespräch der Grünen beteiligten sich als eingeladene Experten Prof. Ralf Ziegenbein von der International School of Management, Dortmund, Rechtsanwalt Thomas Diekmann aus Hamburg, Prof. Wasem, Lehrstuhl für Medizinmanagement, Duisburg, Stefan Etgeton für die Verbraucherzentrale und Dr. Fritz Oesterle von Celesio. Zu unserem großen Bedauern hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) darauf verzichtet, einen Vertreter zu schicken, um für deren Position zu argumentieren und sich der Debatte zu stellen. Dieses Abtauchen nützt den selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern am allerwenigsten.
Alle von uns eingeladene Sachverständige aus Wissenschaft, Verbraucherschutz und Industrie waren sich darin einig, dass sich der deutsche Apothekenmarkt in einem tiefgreifenden Wandel befindet. Zu der inhabergeführten Apotheke und dem bereits mit der Gesundheitsreform 2004 zugelassenen Versandhandel mit Arzneimitteln würden künftig viele weitere Formen der Arzneimittelversorgung treten. Einig war man sich auch darin, dass der Europäische Gerichtshof spätestens 2009 das deutsche Fremdbesitzverbot als gemeinschaftsrechtswidrig verwerfen wird. Da die Regelung im deutschen Apothekenrecht, dass nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen darf, für die Arzneimittelsicherheit nicht zwingend sei, gebe es für den Europäischen Gerichtshof keinen übergeordneten Grund, die deutsche Regelung zu bestätigen. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sei es ausreichend, wenn jede Apotheke von einem approbierten Apotheker geführt werden muss. Damit wäre aber absehbar, dass es mittelfristig auch in Deutschland zum Aufbau von Apothekenketten kommt, wie wir sie heute etwa auch schon bei den Optikergeschäften kennen.
Angesichts dieser Prognosen ist es klar, dass wir endlich eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Arzneimittelhandel brauchen. Faire Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Vertriebskanäle für Arzneimittel und vor allem ausreichende Regelungen zur Arzneimittelsicherheit – gleichgültig über welchen Weg, das Medikament zum Patienten kommt – müssen gewährleistet sein. Diese Debatte muss endlich aufgenommen werden.