Darmstadt – Die Digitalisierung von Daten im Krankenhaus bietet zum einen Chancen für effizientere Behandlungsabläufe, birgt zum anderen aber auch Risiken für die schutzwürdigen Interessen von Patienten.
Deshalb ist das Krankenhausmanagement in der Pflicht, geeignete Maßnahmen für den Datenschutz zu ergreifen.
Eine sehr gute konzeptionelle Grundlage stellt die OH KIS zur Verfügung, die es sowohl den Herstellern als auch den Kliniken erleichtert, den gesetzlichen Anforderungen und den konkreten Erwartungen der Patienten gerecht zu werden.
Die OH KIS ist allerdings keine Anleitung für die jeweilige hausspezifische Vorgehensweise. Es entsteht somit ein erheblicher Aufwand für die jeweiligen Fachabteilungen, die einzelnen Themen zu bearbeiten und damit die gewünschte Sicherheit zu erlangen. Häufig fehlen dazu die personellen und zeitlichen Ressourcen.
Zudem ist es wünschenswert, dass ein solches interdisziplinäres Projekt unter der Maßgabe der Neutralität und Unbefangenheit bearbeitet wird.
Hier bietet die Adiccon GmbH als herstellerunabhängiges IT- und TK-Beratungshaus mit Fokus auf das Gesundheitswesen ein Dienstleistungspaket an, das sowohl ein individuelles Konzept und eine Projektplanung als auch die konkrete Umsetzung im KIS enthält.
Dabei liegt der Schwerpunkt des Angebots auf der Umsetzung im KIS, denn die OH KIS definiert eine ganze Reihe von sogenannten Muss-Kriterien, so zum Beispiel:
- Mandantentrennung
- Situationsbezogene Erweiterung der Zugriffsrechte (Konsilanforderung)
- Zeit- und ereignisgesteuerte Zugriffsberechtigung
- Pseudonymisierung von Patientendaten
- Verschlüsselung der Daten beim Austausch mit Externen