Hamburg – Mit einem Telefaxgerät Patienteninformationen oder andere Gesundheitsdaten zu übermitteln, ist rechtswidrig. Darauf weist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen hin. Außerdem sei „zur Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten […] die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig.“ Die Aufsichtsbehörde begründet ihren Hinweis mit dem mangelnden Schutzniveau von Faxsendungen beim Empfang, das dem Postkartenversand entspreche.
Schutz von Patienteninformationen
Viele Arztpraxen nutzen aus Gewohnheit noch Telefaxgeräte. „Das sollte sich schnellstmöglich ändern, weil bei einem Verstoß gegen den Datenschutzgrundsatz der Vertraulichkeit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vorsieht“, weiß Thomas Brehm, Datenschutzbeauftragter der Stiftung Gesundheit.
Daher ersetzt beispielswiese die Landesregierung in Bremen bis 2022 sämtliche Faxgeräte. „Das Argument, dass das Telefax im Gesundheitswesen noch an der Tagesordnung ist, beeindruckt eine Aufsichtsbehörde im Bußgeldverfahren kaum“, sagt Brehm. „Es wird sie möglicherweise sogar anspornen, mit abschreckenden Bußgeldern ein Zeichen zu setzen – das sieht die DSGVO nämlich explizit so vor. Und wird etwa ein Fehlversand an die Behörde gemeldet, kann es schnell zu einem Verfahren kommen.“
Sensible Daten über sichere Kommunikationswege übermitteln
Für eine sichere Kommunikation empfiehlt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg), Ärztinnen und Ärzten beispielsweise mit einem KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) zu kommunizieren.
„Anwendungen, die auf diesem von der gematik entwickelten Standard basieren, ermöglichen einen sicheren elektronischen Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur“, sagt Zilch. Zudem sparen Arztpraxen Zeit, denn aufwendige Medienbrüche wie beim Abtippen von Daten auf Papier entfallen dadurch.
Viele verschiedene Hersteller bieten mittlerweile KIM-Dienste an. Eine ausführliche Liste stellt die gematik auf ihrem Fachportal bereit.