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Das Pflegestärkungsgesetz II verbessert seit rund einem Jahr den Zugang zu Pflegeleistungen – nun muss die neue Regierung passende Rahmenbedingungen schaffen

Mehr Geld ist nur der Anfang

München – Während der vergangenen Legislaturperiode traten die Pflegestärkungsgesetze in Kraft und haben die Pflegeversicherung reformiert. Reformbedarf besteht aber weiterhin: Die Politik muss die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte dringend umsetzen, damit Pflegebedürftige auch tatsächlich weiterhin von Regelungen wie dem PSG II profitieren können. Nach über einem Jahr PSG II bewertet die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK die Veränderungen, die das Gesetz für Pflegebedürftige gebracht hat, als grundsätzlich positiv. „Das Gesetz ermöglicht vielen Pflegebedürftigen einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegekassen“, erklärt Inga Ost, Fachexpertin für den Bereich Pflege bei der SBK und ergänzt: „Leider gibt es aber vor allem auf dem Land zu wenige zertifizierte Dienstleister für Entlastungsleistungen, sodass Pflegebedürftige die hierfür vorgesehenen 125 Euro im Monat manchmal nur schwer nutzen können. Handlungsbedarf sehen wir nun in der Politik: Die finanzielle Unterstützung der Pflegekassen hilft nur dann, wenn eine adäquate Pflege durch ausreichend Fachkräfte oder durch Angehörige gewährleistet werden kann. Das geht nur, wenn sie für ihre Arbeit die Wertschätzung erhalten, die sie verdienen.“

Die Zahl der Pflegebedürftigen, die bei der SBK versichert sind, ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 10,4 Prozent gestiegen. Insgesamt gab es 12 Prozent mehr Erstanträge auf eine Einstufung in einen Pflegegrad als 2016. „Das liegt vor allem an den 2.500 neuen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, die unter den alten Regelungen keine Unterstützung von der Pflegekasse erhalten hätten“, erklärt Expertin Ost. Im vergangenen Jahr hat die SBK zudem für fast 50 Prozent mehr Pflegepersonen (48,4 Prozent) Rentenversicherungsbeiträge gezahlt als noch 2016. Zurückzuführen ist dies vor allem darauf, dass Kassen nun schon ab einem Zeitaufwand von zehn Stunden pro Woche Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen zahlen dürfen. Vor Inkrafttreten des PSG II lag die Grenze bei 14 Stunden wöchentlich.

Erhöhter Beratungsbedarf

Die SBK hat nach Inkrafttreten des PSG II aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen in ihrer Pflegeberatung einen erhöhten Beratungsbedarf festgestellt. „Fast alle Kunden, die erstmals pflegebedürftig wurden oder deren Pflegesituation sich mit den neuen Rahmenbedingungen geändert hat, hatten offene Fragen. Die konnte unsere Pflegeberatung aber meist schnell klären und helfen, den Bürokratiedschungel etwas zu lichten“, sagt Inga Ost. Die Pflegeberatung der SBK gibt Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen individuelle Orientierung und Hilfestellung zu allen Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Träger.

„Wir sehen das PSG II weiterhin positiv, da viele Pflegebedürftige nun mehr Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können. So haben sie die Chance, mit Hilfe der Pflege ihr Leben bestmöglich zu gestalten“, fasst Pflege-Expertin Ost zusammen. „Nichtsdestotrotz muss die Politik nun nachziehen und den Pflegeberuf stärken und wieder attraktiver machen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass die neue Regierung mehr Stellen schaffen möchte – nur so kann eine gute Versorgung von Pflegebedürftigen gewährleistet werden. Ohne bessere Arbeitsbedingungen wird sich aber am Fachkräftemangel in der Pflege nicht viel ändern.“

Über die SBK:
Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands und gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen. Als geöffnete, bundesweit tätige Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland – mit mehr als 1.500 Mitarbeitern in 94 Geschäftsstellen.

Seit über 100 Jahren steht für die SBK der Mensch im Mittelpunkt. Sie unterstützt ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. So hat die SBK beim Kundenmonitor Deutschland 2017 Platz eins erreicht und belegt seit elf Jahren Spitzenplätze. Sie wurde 2017 zum vierten Mal „Deutschlands beliebteste gesetzliche Krankenkasse“ und war 2016 unter den TOP 3 Preisträgern in der Kategorie „Kundenurteil Dienstleistung“ des Deutschen Servicepreises zu finden. Für ihre Zuverlässigkeit, Transparenz und das Preis-Leistungs-Verhältnis erhielt die SBK den Deutschen Fairness-Preis 2017.