Düsseldorf – Das ifaa begrüßt Vorhaben, Arbeitsschutz zum Thema “psychische Belastung und Arbeit” wissenschaftlich zu untermauern
Im aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD wird dem Thema umfassender Gesundheitsschutz bei der Arbeit ein großer Stellenwert zugeordnet. “Grundsätzlich ist der ganzheitliche Ansatz, d. h. physische und psychische Belastung in der Arbeitswelt gleichermaßen zu betrachten, begrüßenswert”, stellt Dr. Stephan Sandrock, Experte vom ifaa, fest. “Gleichzeitig ist die alleinige Nennung der Arbeitsplatzbedingungen als Grund für die drastische Zunahme von psychischen Erkrankungen nicht richtig”, so Sandrock weiter.
Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass psychische Belastung durch mehrere Faktoren entsteht. Dazu können auch unter Umständen die Arbeitsbedingungen gehören. “Die Gründe sind aber meist vielschichtiger. Zwei der möglichen Faktoren sind z.B. die persönliche und genetische Disposition oder besonders belastende Lebensereignisse,” erklärt Sandrock. “Zusammenfassend ist festzustellen, dass einzelne Ansätze zur Erklärung von psychischen Störungen und deren Entstehung nicht ausreichend sind. Aus diesem Grund sehen wir die Absicht in der Koalitionsvereinbarung, die wissenschaftliche Erforschung zu intensivieren, als sehr positiv.” Das ifaa beschäftigt sich schon länger mit dem Thema psychische Belastung. Dazu gehört auch die Entwicklung von Werkzeugen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Unternehmen sollen befähigt werden, psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeit abzuleiten.
Unternehmen weiten Gesundheitsmanagement stetig aus
Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen aus der Metall- und Elektroindustrie räumt dem Gesundheitsmanagement einen hohen Stellenwert ein. Stetiger Wandel in der Arbeitswelt, u. a. hervorgerufen durch Fachkräftemangel und demographischen Veränderungen, macht es unabdingbar Mitarbeiter zu fördern und leistungsfähig zu erhalten. Deshalb gehen viele Unternehmen mit gutem Beispiel voran und setzen betriebliche Gesundheitsförderung professionell um.
“Jeder Betrieb hat unterschiedliche Rahmenbedingungen und Bedürfnisse”, erläutert Sandrock. “Eine gesetzliche Vorschrift, wie sie der Koalitionsvertrag andeutet, ist nicht für alle durchführbar und notwendig. Zur Erhaltung der Gesundheit gehört außerdem auch der eigenverantwortliche Umgang der Beschäftigten mit ihrer Freizeit.”