Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Das EuGH-Urteil weiterdenken: Keine Rezepte in Drogerien und Tankstellen

PM Marlies Volkmer

Berlin – Der Europäische Gerichtshof hat heute das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Dazu erklärt die für den Arzneimittelbereich zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Marlies Volkmer, MdB:

Ich freue mich, dass der Europäische Gerichtshof den Grundpfeiler der unabhängigen Arzneimittelversorgung durch Apotheker bestätigt hat. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass einmal mehr die nationale Zuständigkeit im Bereich des Gesundheitsschutzes anerkannt wurde.

Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung sind aber auch von einer anderen Seite bedroht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im letzten Jahr geurteilt, dass auch in Drogerien und Tankstellen Rezepte gesammelt und Arzneimittel abgegeben werden dürfen (Pick-up-Stellen).

Die Bestellung und Auslieferung von Medikamenten in Gewerbebetrieben verschlechtert die Qualität und Sicherheit beim Umgang mit Arzneimitteln. Bei den Patientinnen und Patienten kann eine Abgabe in Pick-up-Stellen dazu führen, dass die besonderen Wirkungen und Gefahren von Arzneimitteln verkannt werden.

Tendenziell besteht die Gefahr, dass Pick-up-Stellen die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch unabhängige inhabergeführte Apotheken gefährden. Deren besondere Stellung wurde durch das heutige Urteil gerade erst bestätigt.

Die Zeit ist reif, die Auswüchse des Versandhandels in Pick-up-Stellen zu unterbinden.