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Das Bundeskabinett hat heute dem Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2006 zugestimmt

Gute Versorgungsqualität in Ost- und Westdeutschland

Berlin – Deutschland hat ein modernes, leistungsfähiges Gesundheitswesen, das allen Menschen – in Ost- und Westdeutschland – Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung gewährt. Seit dem 1. Januar 2001 gelten für Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen im gesamten Bundesgebiet grundsätzlich gleiche Rahmenbedingungen. Die soziale Einheit im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist seither vollendet.

Dazu Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Das Zusammenwachsen beider Gesundheitssysteme bedeute aber nicht nur die Übernahme des westdeutschen Gesundheitssystems in den neuen Ländern. So dienten uns die in Ostdeutschland bewährten Polikliniken als Vorbild für die medizinischen Versorgungszentren. Dass dies richtig ist, zeigt der Aufwärtstrend in den Zulassungszahlen. Inzwischen gibt es mehr als 490 solcher Versorgungszentren in ganz Deutschland.”

Ausgewählte Beispiele

Gute Versorgungsqualität führt zu höheren Lebenserwartung

In den vergangenen Jahren hat sich die medizinische Versorgungsqualität in den neuen Ländern deutlich verbessert und an das westdeutsche Niveau angeglichen. Sichtbar wird dies unter anderem an der steigenden Gesamtzufriedenheit der ost-deutschen Bevölkerung mit der medizinischen Versorgung und insgesamt auch an der gestiegenen Lebenserwartung der Menschen in Ostdeutschland. Von 1990 bis 2004 stieg die Lebenserwartung schneller als in Westdeutschland: die der Frauen um 4,59 Jahre, die der Männer um 5,27 Jahre. Frauen leben in Ost- und West-deutschland mittlerweile nahezu gleich lang (81,3 gegenüber 81,6 Jahre), die Lebenserwartung von Männern liegt trotz Steigerung noch nicht auf gleichem Niveau.

Vergütungssituation der Ärzte in den neuen Ländern In den zurückliegenden Jahren gab es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, auf deren Basis eine schrittweise Anhebung des Vergütungsniveaus der Ärzte in den neuen Ländern erfolgte. Die in den neuen Ländern insgesamt von Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlten Honorarsummen für die ambulante ärztliche Behandlung ihrer Versicherten (Gesamtvergütungen) stieg zwischen 1999 und 2004 um rund 600 Mio. Euro bzw. 20,2 %.

Insgesamt erhöhte sich die Vergütung der Ärzte in den neuen Ländern in den ver-gangenen Jahren und es fand eine stetige Angleichung an die alten Länder statt. Dieser Prozess wurde durch Regelungen des GMG weiter gefördert (Anhebung der Gesamtvergütungen in den neuen Ländern in den Jahren 2004 bis 2006 zusätzlich um insgesamt 3,8 % und Absenkung in den alten Ländern (mit Ausnahme von Berlin) um 0,6 %. Zudem können in den neuen Ländern über “Sicherstellungsprämien” pro Jahr bis zu 15 Mio. Euro zusätzlich zum bisherigen Honorarvolumen an die so geförderten Ärzte gezahlt werden.

Situation der hausärztlichen Versorgung in den neuen Bundesländern

Trotz einer bundesweit ausreichenden vertragsärztlichen Versorgung sind in einigen, insbesondere ländlichen ostdeutschen Regionen, kurz- und mittelfristig Versorgungs-engpässe in der hausärztlichen Versorgung nicht auszuschließen. Zur Behebung oder Abmilderung möglicher Engpässe sind im Gesetz zur Änderung des Vertrags-arztrechts (VÄndG) eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Weitere Maßnahmen sind die Aufhebung der Altersgrenze von 55 Jahren für den Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung und die Aufhebung der Altersgrenze von 68 Jahren für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit in unterversorgten Regionen. Aber auch die Liberalisierung und Flexibilisierung der Berufsausübung der Ärzteschaft zum Beispiel durch Voll- oder Teilzulassung oder das Arbeiten als angestellte Ärztinnen und Ärzte dient einer besseren Versorgung. Mit der jetzt geplanten Gesundheits-reform soll zudem die wenig effektive Bedarfsplanung für Ärzte schrittweise durch finanzielle Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Regionen ersetzt werden.

Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung

Ende 1998 war die GKV-Ost mit ca. 0,8 Mrd. Euro verschuldet. Von 1999 bis 2001 konnten die ostdeutschen Krankenkassen erstmals ihre hohe Verschuldung deutlich abbauen. Nach erneutem Ansteigen der Verschuldung in den Jahren 2002 und 2003 verfügten die Krankenkassen in den neuen Bundesländern durch die ausgaben-begrenzenden und einnahmeverbessernden Regelungen des Gesetzes zur Moderni-sierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) Ende 2004 insgesamt über ein positives Vermögen von fast 700 Mio. Euro. Nach den Rechnungsergebnissen für das Jahr 2005 hat sich dieses rechnerisch auf rund 1,3 Mrd. Euro erhöht. Die Entwicklung wurde maßgeblich durch den West-Ost-Transfer im Rahmen des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs (RSA) befördert.

Den Jahresbericht finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung – www.bmvbs.bund.de.