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Das ALBVVG löst das Engpass-Problem nicht

Pressemitteilung
  • Die Versorgungslage bei Kinderarzneimitteln hat sich verbessert, es gibt weniger Engpässe als im vergangenen Winter.
  • Das liegt daran, dass unsere Mitgliedsunternehmen die Produktion bis ans technische Limit gesteigert haben, es ist (noch) keine Folge des Lieferengpass-Gesetzes ALBVVG.
  • Dazu, was das ALBVVG verbessert und was nicht, gibt es hier einen Faktencheck.

Die Lage bei vielen Kinderarzneimitteln hat sich in diesem Winter verbessert. Anders als in der vergangenen Erkältungssaison, gibt es derzeit keine Knappheit bei Fiebersäften & Co. Das aber ist keine Folge des ALBVVG, stellt Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer klar – sondern die Leistung der Generika-Unternehmen und eine Folge des milden Winters.

„Unsere Unternehmen haben – lange vor Inkrafttreten des ALBVVG – die Produktion von Fiebersaft und anderen Kinderarzneimitteln erhöht“, sagt Bork Bretthauer. „Sie haben das auf eigene Kosten und weit vor Inkrafttreten des ALBVVG getan. Das ist einer der Gründe, warum bestimmte Arzneimittel derzeit nicht knapp sind. Ein anderer ist die aktuell einigermaßen entspannte Infektionslage bei bakteriellen Erkrankungen.“

Dennoch ließe sich nicht von einer strukturellen Entspannung der Lage sprechen. Dafür seien die Probleme, die Großhandel, Apotheker:innen und Kinderärzt:innen skizzieren, zu groß – und der Mangel an essenziellen Arzneimitteln wie Penicillin V zu dramatisch.

Mit Sorge sieht Bretthauer auf die Engpässe bei Arzneimitteln generell: „Nach wie vor sind 99 % der Arzneimittel vom ALBVVG gar nicht erfasst. Selbst wenn die hier fixierten Maßnahmen perspektivisch die Lage bei den Kinderarzneimitteln stabilisieren können, ändert es nichts an der Knappheit etwa bei Krebsmitteln, Antidepressiva oder HIV-Medikamenten. Hier stolpern wir weiterhin von Engpass zu Engpass und es fehlt eine Versorgungsstrategie.“

Einen Faktencheck , was das ALBVVG verbessert und was nicht, finden Sie hier.