Berlin – Das Jahr 2022 bringt für Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen. Das reicht von neuen digitalen Anwendungen – beispielsweise kann der Mutterpass in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden – bis hin zu einem Zuschuss für Pflegekosten im Heim. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen auf seiner Internetseite zusammengestellt.
Beitrag für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung steigt
Die Bemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) bleiben 2022 wegen der negativen Lohnzuwachsrate unverändert auf dem Vorjahresniveau. Üblicherweise werden diese Rechengrößen jährlich nach oben angepasst. Kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung müssen im kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen. Bei ihnen steigt der Beitragszuschlag auf 0,35 Prozentpunkte.
Elektronische Patientenakte (ePA) erhält weitere Inhalte
Ab 1. Januar 2022 erhält die elektronische Patientenakte (ePA) Optionen für zusätzliche Inhalte wie das Zahnbonusheft, den Mutterpass, die eigene Impfdokumentation und das Kinderuntersuchungsheft. Ärzte und andere Therapeuten können mit der ePA einen schnelleren Überblick über bisherige Behandlungen und Befunde erhalten – vorausgesetzt, die Versicherten erlauben ihnen den Zugriff. Ab dem kommenden Jahr können Versicherte zudem die ePA auch als Desktop-Anwendung per stationärem PC lesen und verwalten. Bisher war das nur per App auf dem Smartphone und dem Tablet möglich.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Rezepte werden digital
Papierformulare in der medizinischen Versorgung werden in weiteren Bereichen durch digitale Anwendungen abgelöst. Das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) starten für alle Ärzte verpflichtend zum Jahresanfang 2022. Patienten müssen damit nicht mehr befürchten, wegen einer unleserlichen Handschrift auf dem Rezeptzettel das falsche Medikament zu erhalten. Ebenso entfällt für Versicherte die Weitergabe der AU-Meldung an die Krankenkasse. Die Arztpraxis übernimmt die Übermittlung, die dann digital erfolgt.
Neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser
Ab 1. Januar 2022 gelten für die Krankenhausfachabteilungen Orthopädie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe Pflegepersonaluntergrenzen. Das heißt, auf diesen Stationen ist dann die maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft und Schicht verbindlich geregelt, was die Patientensicherheit erhöhen soll. Pflegepersonaluntergrenzen gibt es bislang in neun Bereichen, darunter in der Intensivmedizin, der Geriatrie und der Kardiologie.
Kostenbremse in der Pflege
Um Pflegebedürftige bei den seit Jahren steigenden Kosten für die Pflege im Heim zu entlasten, führt der Gesetzgeber ab 2022 eine „Kostenbremse“ in Form eines Zuschlags ein. Der nach der Aufenthaltsdauer gestaffelte Zuschlag beträgt zwischen 5 und 70 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Daneben müssen spätestens ab kommenden Herbst Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten tariflich bezahlen. Dies ist aus Sicht des vdek einerseits sehr zu begrüßen, wird aber voraussichtlich auch dazu führen, dass die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige weiter steigen.
Mehr zu diesen und weiteren Neuerungen finden Sie auf der vdek-Homepage unter www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2022.html.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 40
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.