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DAKJ Presseinformation zum 2. JuSchG-ÄndG

Presseinformation

Berlin – 04. März 2021

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin begrüßt die Novellierung des Jugendschutzgesetzes für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Computerspiel- und Internetabhängigkeit

Die Gefahren übermäßiger Nutzung digitaler Medien wurden lange Zeit verkannt. Es ist daher mehr als überfällig, Anbieter von Onlineplattformen per Gesetz zu verpflichten, Kinder und Jugendliche wirksamer vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache (“Cybergrooming”), Hassrede, Tracking, Kostenfallen sowie Computerspiel- und Internetabhängigkeit zu schützen.

Im Zuge der aktuellen Pandemie hat die Bedeutung und Nutzung digitaler Medien erheblich zugenommen. Umso wichtiger ist es darauf hinzuwirken, die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen so zu gestalten, dass schädliche und suchtgefährdende Medien von ihnen ferngehalten werden. Die DAKJ begrüßt daher ausdrücklich die Konkretisierungen im Änderungsantrag des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Berücksichtigung von Interaktionsrisiken. „Die Implementierung abhängigkeitsfördernder Elemente in die Spielekonzepte bildet nicht selten einen wesentlichen Teil des Geschäftsmodell“, erklärt Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der DAKJ. „Davor müssen Kinder und Jugendliche geschützt werden. Den Umgehungsversuchen durch Anbieter muss daher dringend ein Riegel vorgeschoben werden.“ Risikofaktoren bei der Alterseinstufung sind daher deutlich und transparent zu formulieren, um Mechanismen zur Förderung exzessiven Mediennutzungsverhaltens wirksam begegnen zu können, wie der Änderungsantrag das wirkungsvoll umsetzt.

„Nur so kann es gelingen, Kindern und Jugendlichen die erforderliche Kompetenz zu vermitteln, die ihnen später einen verantwortungsvollen selbstregulierten Umgang mit digitalen Medien ermöglicht,“ betont Huppertz.