Berlin – Eine historische Chance, die Rechte von Kindern und ihren Familien zu stärken, hat die große Koalition damit ungenutzt verstreichen lassen. Dass der aktuelle Regierungsentwurf mit seinen – auf Betreiben der Unionsparteien – abgeschwächten Formulierungen die erforderlichen Mehrheiten zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verfehlen wird, zeichnete sich bereits ab, dennoch ist die Enttäuschung groß.
„Es wäre gerade jetzt wichtig gewesen, ein Signal an die nachfolgende Generation zu richten, dass sie auf Politik und Gesellschaft vertrauen kann, wenn es um die angemessene Würdigung ihrer Belange geht“, betont Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), dem Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften. Wie notwendig die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist, zeigt sich nicht zuletzt im Pandemiemanagement. „Ich bin davon überzeugt“, erklärt Huppertz, „gäbe es einen anderen Respekt für Kinder und Familien, hätte die Politik alle Maßnahmen dahingehend überprüfen müssen, ob sie die Belange der Kinder zuvörderst berücksichtigen. Dabei wäre unweigerlich aufgefallen, dass die eine oder andere Maßnahme nicht wirklich im besten Interesse der Kinder ist und es keine Evidenz für einen großen gesamtgesellschaftlichen Nutzen gibt.“
Die DAKJ bekräftigt daher nochmals ihre Forderung, dem Dreiklang von Schutz, Förderung und Beteiligung Verfassungsrang einzuräumen. Nur so kann den aus der UN-Kinderrechtkonvention folgenden Pflichten angemessen Rechnung getragen werden. Dass eine sichtbare Verankerung von Rechten im Grundgesetz eine Ausstrahlungswirkung auf die gesamte Gesetzgebung entfalten kann, zeigt sich nicht zuletzt in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.