Berlin – Nachdem sich die Bundesregierung im Januar dieses Jahres auf einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geeinigt hat, fordert die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) als Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften die zügige Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode. Allerdings muss dies auch zur Besserstellung von Kindern in der Rechtswirklichkeit und in der Gesellschaft führen.
Die DAKJ begrüßt sehr, dass hier nach längerem Stillstand Bewegung zu verzeichnen ist. Allerdings bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner jetzigen Formulierung hinter der bestehenden Verfassungsrechtslage zurück. Die UN-Kinderrechtskonvention und die europäische Grundrechtecharta sind auch jetzt schon Bestandteil des deutschen Rechts, aber die Praxis zeigt, dass die Vorgaben immer noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, weil die Verankerung im Grundgesetz fehlt.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Entwurf zwar von „achten“ und „schützen“ spricht, aber der wichtige Hinweis auf die Förderung der Kinder fehlt“, kritisiert Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der DAKJ. „Dabei ist der Begriff der Förderung dem Grundgesetz nicht unbekannt, denn auch in Artikel 3 wird der Staat explizit aufgefordert, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,“ betont Huppertz.
Ähnliches gilt hinsichtlich der Regelung im Entwurf, das Wohl des Kindes sei nur „angemessen“ statt „vorrangig“ zu berücksichtigen. Die Kinderrechtskonvention beinhaltet einen klaren Abwägungsvorrang zugunsten des Kindeswohls. Damit wäre gewährleistet, dass andere kollidierende Verfassungsrechtsgüter nur unter verschärften Anforderungen im Wege der Abwägung Vorrang vor den Kinderrechten fänden.
Schließlich sollten die Beteiligungs- und Gehörrechte von Kindern sich nicht wie im aktuellen Regierungsentwurf auf die rein bestätigende Wiedergabe einer nach Artikel 103 GG ohnehin bestehenden Rechtsposition beschränken. Über die Sichtbarmachung sollte gezielt eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern angestrebt werden, weil gerade hier immer wieder ein erhebliches Umsetzungsdefizit zutage tritt. Dies wurde auch bei den in jüngerer Zeit bekannt gewordenen Missbrauchsfällen deutlich, wo eine Anhörung der Kinder häufig unterblieben ist. „Jedem Kind muss daher Anspruch auf rechtliches Gehör entsprechend seines Alters und seiner Reife zugestanden werden“, erklärt Huppertz.“
Die DAKJ appelliert daher erneut an die Bundesregierung, an die Abgeordneten der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien und an die Ländervertreter im Bundesrat, den Text anhand der oben angeführten Kritikpunkte zu verbessern und die Kinderrechte in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz zu verankern.