Bonn – Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht eine Verwaltungskostenbegrenzung vor, die an die Entwicklung der Mitgliederzahlen anknüpft. Deswegen gilt für alle Krankenkassen, die Mitglieder verlieren, dass diese Anstrengungen unternehmen müssen, die Verwaltungskosten zu senken. Das Bundesversicherungsamt (BVA) beobachtet die Entwicklungen bei den betroffenen Krankenkassen genau.
Die DAK hat einen Haushaltsplan vorgelegt, der durch verschiedene Maßnahmen einen Aufbau der notwendigen Rücklage vorsieht. Dieser Haushaltsplan ist vom BVA nicht beanstandet worden. Das BVA ist im Rahmen seiner Aufsicht mit allen Krankenkassen auch unterjährig im Dialog, um Abweichungen von den Haushaltsplanungen rechtzeitig zu erkennen. Für ein besonderes Eingreifen gegenüber der DAK sieht das BVA zur Zeit keinen Anlass. Die DAK ist auch nicht aufgefordert worden, den Zusatzbeitrag anzuheben.