Baden-Baden – Seit jüngsten Medienberichten über unseriöse „Wunderheiler“ beobachtet der Dachverband Geistiges Heilen (DGH) e. V. eine Zunahme an verunsicherten Anfragen von Heilern und Patienten. Bedenklich findet Michel Jansen, Leiter der Kommission Recht beim DGH e. V., die in der Bevölkerung verbreitete und irrtümliche Annahme, dass Heiler sich im rechtsfreien Raum bewegen: „Ein Patient, der nachweislich von einem Heiler geschädigt wurde, sollte selbstverständlich Anzeige erstatten und kann mit dem Schutz der Justiz rechnen.“
Eine der wesentlichen Aufgaben des Dachverbandes ist der Verbraucherschutz. Wer Mitglied beim DGH e. V. wird, erklärt sich einverstanden mit dem Verhaltenskodex des Dachverbandes und verpflichtet sich unter anderem dazu, keine Heilungsversprechen abzugeben, Arztbesuche des Patienten nicht zu verhindern, sondern zu unterstützen und keine überzogenen Honorare zu verlangen.
Der Dachverband Geistiges Heilen e. V. wurde am 18. Februar 1995 gegründet. Die rund 4.700 Mitglieder des DGH – darunter u. a. Ärzte, Heilpraktiker und Klienten – verpflichten sich einem Ehrenkodex, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 zur professionellen Ausübung Geistigen Heilens inhaltlich entspricht.
Ziel des DGH ist es, geistig-spirituelle Heilweisen als selbstverständlichen Bestandteil in das Gesundheitswesen zu integrieren. Neben der Aufklärung, Information und auch dem Schutz von Hilfesuchenden ist der Austausch zwischen Vertretern der Schulmedizin und der Komplementärmedizin ein wichtiges Anliegen des DGH. (ISA)