Berlin – Anlässlich des Berichts der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Cumarin-Belastung im Zimt erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt: Seit Januar ist der Bundesregierung die Problematik um das Cumarin bekannt. Ein halbes Jahr ist dann nichts passiert. Völlig unverständlich ist, dass angesichts der unerwarteten höheren Risikobewertung durch das BfR Bund und Länder gemeinsam den in der europäischen Aromenverordnung geltenden Schwellenwert außer Kraft gesetzt haben. Anstelle von 2 Milligramm pro Kilogramm Zimtsterne gilt nun der Schwellenwert von 67 Milligramm – das ist eine Erhöhung um das 33-fache. Auf diese Weise haben Bund und Länder geltendes Recht (die Aroma-Verordnung der EU) außer Kraft gesetzt – ohne juristische Begründung, sondern nur weil die Länder Zweifel am Grenzwert haben.
Bund und Länder haben die Pflicht, die VerbraucherInnen über Risiken umfassend aufzuklären. Die Gefahren und Verzehrsempfehlungen müssen umfassend kommuniziert werden. Dabei hilft es nicht, Untersuchungen auf der Homepage des BfR zu veröffentlichen. Dazu gehört auch, Warnhinweise auf belasteten oder zimthaltigen Produkten und Gerichten anzubringen.
Alle Produkte, von denen eine gesundheitliche Gefahr ausgehen könnte, müssen sofort aus den Regalen verschwinden. Die Unternehmen haben die Pflicht, ihre Produkte zu untersuchen und gegebenenfalls aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei müssen die Unternehmen aber auch kontrolliert werden. Grenzwertüberschreitungen müssen Folgen haben.
Es kann nicht sein, dass Kinder, die mehr als drei Zimtsterne pro Woche verzehren oder mehr als einmal Milchreis mit Zimt essen, ein gesundheitliches Risiko eingehen.