Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Coronavirus-Pandemie: BG BAU gibt Hinweise zu staubarmem Arbeiten

Engpässe bei Atemschutzmasken

Berlin – Was tun, wenn dringend benötigte Atemschutzmasken auf dem Markt nicht erhältlich sind? Diese Frage bewegt nicht nur das Fach-, Pflege- und Reinigungspersonal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und die Menschen überall dort, wo es um den unmittelbaren Schutz vor dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und um die Einhaltung von Hygienevorschriften im Allgemeinen geht. Für viele Arbeitsverfahren in der Bauwirtschaft und im Bereich baunaher Dienstleistungen gehören Maßnahmen zum Atemschutz als Persönliche Schutzausrüstung – beispielsweise gegen Staub – ganz selbstverständlich dazu. Durch den explosionsartig gestiegenen Bedarf aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus kommt es zu Engpässen bei der Lieferung benötigter Atemschutzmasken – insbesondere beim Standard FFP2 und FFP3. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weist darauf hin, dass auf den notwendigen Schutz der Beschäftigten dennoch nicht verzichtet werden darf. Daher gibt die BG BAU wichtige Hinweise zum staubminimierten Arbeiten.

Grundsätzlich sind die Unternehmen in der Pflicht, auf alle anfallenden Arbeiten bezogen wirksame Maßnahmen – auch persönliche Schutzmaßnahmen – zu ergreifen. So entsteht bei vielen Tätigkeiten beim Bauen Staub oder es wird Staub aufgewirbelt. Doch Staub ist nicht nur lästig, sondern auch gesundheitsschädlich. Gelingt es nicht staubarm zu arbeiten, muss als letztes Mittel der Wahl von den Beschäftigen Atemschutz getragen werden. Aber dieser wird in der gegenwärtigen Situation immer knapper. Die Beschaffung von Atemschutz stellt die Unternehmen der Bauwirtschaft daher vor große Herausforderungen.

Atemschutz – mögliche Varianten

Sofern das Tragen von Atemschutz bei Staubbelastungen erforderlich wird, sollten mindestens Mehrweg-Halbmasken mit auswechselbaren P2- oder P3-Filtern eingesetzt werden. Halbmasken mit P2- oder P3-Filtern bieten gegenüber FFP-Masken den Vorteil, dass sie in der Praxis gegen das Gesicht einfacher und besser abdichten, insbesondere im Bereich der Nasenflügel. Hinzu kommt, dass auf diesem Wege gleichzeitig ein hochwertiger Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus gewährleistet wird. Auch Brillenträger kommen häufig mit Halbmasken besser zurecht. Für bestimmte Tätigkeiten werden Halbmasken mit P2- oder P3-Filtern explizit vorgeschrieben. So dürfen bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien partikelfiltrierende Halbmasken FFP nur für kurzzeitige Tätigkeiten eingesetzt werden. Für länger andauernde Tätigkeiten sind Halbmasken mit P2- oder P3-Filtern oder höherwertiger Atemschutz einzusetzen.

Die Lieferschwierigkeiten mit Staubschutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3 werden nach derzeitiger Einschätzung weiter bestehen bleiben, da der Fokus der ausländischen Hersteller sich in den nächsten Wochen verstärkt auf den amerikanischen Markt ausrichten wird. Insofern wird auch Atemschutz (N95/N99-Masken), der nach amerikanischen Standards zertifiziert ist, in der schwierigen Situation von der BG BAU akzeptiert.

Alternativen zu Staubschutzmasken

Angesichts der Engpässe informiert die BG BAU zudem über praxistaugliche Wege und gute Alternativen, um Arbeiten staubarm durchzuführen. So werden den Betrieben auf der Website des Aktionsprogramms „Staubminderung beim Bauen“ unter www.staub-war-gestern.de zum kostenlosen Download zahlreiche Handlungshilfen und Branchenlösungen zur Verfügung gestellt. In einer Matrix werden dort zudem auf das jeweilige Gewerk bezogene Möglichkeiten zum Einsatz Staub reduzierender Maßnahmen übersichtlich aufgezeigt. Auf das Aktionsprogramm „Staubminimierung beim Bauen“ haben sich bereits 2016 zahlreiche Verbände der Bau- und Ausbaugewerke, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt gemeinsam mit der BG BAU sowie weiteren Institutionen und Organisationen verständigt.

„Gerade derzeit müssen die Anstrengungen gezielt darauf gerichtet werden alle verfügbaren technischen Möglichkeiten zum staubarmen Arbeiten auszuschöpfen. Durch den Einsatz moderner staubarmer Technologien (d.h. abgesaugte Maschinen, Bau-Entstauber und Luftreiniger) gelingt es, die Belastungen für die Beschäftigten zu reduzieren und weitgehend auf Atemschutz zum Schutz vor Stäuben zu verzichten“, sagt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen. Die BG BAU unterstützt die Betriebe im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien mit einer finanziellen Förderung bei der Anschaffung geeigneter Maschinen und weiterer Maßnahmen zur Staubminderung. Dazu gehören, neben Bauentstaubern und Luftreinigern, auch Handmaschinen zum Absaugen von Staub sowie Schnellspannvorrichtungen für Staubschutzwände. Informationen und Antragsformulare dazu finden die Unternehmen direkt unter www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien.

Eine kaum beeinträchtigende Variante des Atemschutzes ist der Einsatz von gebläseunterstütztem Atemschutz. Dieser ermöglicht ein längeres Arbeiten, da die die Atemfunktion nicht belastet wird. Die Anschaffung von gebläseunterstützten Filtergeräten mit Helm wird von der BG BAU im Rahmen der Arbeitsschutzprämien für Mitgliedsbetriebe finanziell unterstützt.

www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/geblaeseunterstuetzte-filtergeraete-mit-helm

Wer auf den Einsatz von Atemschutz angewiesen ist, sollte jetzt im Rahmen der Förderung der BG BAU zumindest seine „Kernmannschaft“ mit dieser Art von hochwertigem Atemschutz ausrüsten.