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Conterganopfer angemessen entschädigen

Pressemitteilung

Berlin – Der Pharmakonzern Grünenthal kämpft noch immer gegen die Ausstrahlung des TV-Films “Eine einzige Tablette”. Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Ausstrahlung im letzten November abgelehnt hatte, findet heute die Hauptverhandlung beim Landgericht Hamburg statt. Grünenthal will damit weitere Ausstrahlungen verhindern. Darauf machen heute Betroffene des Conterganskandals mit einer Kunstaktion “Grüner Taler” aufmerksam. Dazu erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Ilja Seifert:

“Es ist gut, dass 50 Jahre nach der Markteinführung von Contergan der seinerzeitige Skandal sowie die Schuld und Verantwortung der Grünenthal GmbH, der Bundes- und Landesregierung und der Justiz mit Hilfe des Fernsehens für die breite Öffentlichkeit sichtbar und nachvollziehbar wurde. Das verschafft den Betroffenen und ihren Forderungen endlich das nötige Gehör.

Bis heute werden die Betroffenen mit einer monatlichen Rente bis zu 545 Euro nicht angemessen entschädigt. Das ist ein Skandal. Die bisher vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung, die Renten für Conterganopfer ab 1. Juli 2008 um 5 Prozent anzuheben, sind angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre und der Situation der Betroffenen völlig unzureichend.

Die Firma Grünenthal als Verursacher hat seit 1972 keine Leistungen mehr erbracht. Ihr Schweigen in der Öffentlichkeit ist vielsagend. DIE LINKE unterstützt deswegen die Forderung an das (sehr vermögende) Unternehmen, endlich einen größeren Beitrag in die Stiftung einzuzahlen und sich damit und nicht durch Klagen gegen den Film ihrer Verantwortung zu stellen.

Ein Problem betrifft allerdings nicht nur die Contergan-Opfer, sondern alle Menschen, die auf Pflege und/oder Assistenz angewiesen sind. Die Ihnen zustehenden Leistungen, egal nach welchem Sozialgesetzbuch, sind nicht bedarfsdeckend und sie sichern in keiner Hinsicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deswegen engagiert sich DIE LINKE nicht nur für bessere Leistungen aus der Contergan-Stiftung, sondern auch für ein für alle Menschen mit Behinderungen geltendes Nachteilsausgleichsgesetz (DT-Drs. 16/3698) sowie “Für eine humane und solidarische Pflegeabsicherung” (BT-Drs. 16/7472).”