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Contergan-Hungerstreik: Höhere Entschädigung nötig

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Zum seinem heutigen Besuch bei den Contergan-Hungerstreikenden in Bergisch Gladbach erklärt Markus Kurth, sozial- und behindertenpolitischer Sprecher:

Die Forderungen der Contergan-Hungerstreikenden nach einer deutlich höheren Entschädigung sind für uns generell nachvollziehbar. Wir persönlich unterstützen dies ausdrücklich. Die Entschädigungszahlung ist keine typische Leistung für Menschen mit Behinderungen nach dem Behindertenrecht, sondern eine Schadensersatzleistung. Bei vergleichbaren Schadensfällen würden heutzutage vermutlich für den Verursacher Schadensersatzleistungen und Schmerzensgeldzahlungen fällig, die den Forderungen der Internationalen Contergan Thalidomid Allianz (ICTA) nahe kommen dürften.

Die vorgenommene Verdoppelung der Ausgleichszahlungen durch den Deutschen Bundestag ist als erster Schritt zu begrüßen. Sie kann aber nur ein Bestandteil im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie für den Umgang mit den Folgen des Contergan-Medizinskandals sein.

Wir arbeiten mit Hochdruck an einem fraktionsübergreifenden Antrag. Wir fordern die Bundesregierung auf, auf der Grundlage zu erstellender Forschungsaufträge innerhalb eines engen Zeitfensters eine Anpassung der Ausgleichszahlungen vorzunehmen.

Vor dem Hintergrund der großen gesundheitlichen Risiken eines Hungerstreiks und der sehr ungünstigen zeitlichen Vorgaben eines Antrages im Parlament möchten wir die Streikenden bitten, die Aktion zu unterbrechen, wenn nicht gar zu beenden.

Ein solcher Antrag könnte frühestens zum Ende des Jahres alle parlamentarischen Gremien durchlaufen.