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Chancen der elektronischen Patientenakte nutzen und Patientensouveränität wahren
Statement von Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) will Gesundheitsminister Lauterbach die digitale Transformation des deutschen Gesundheitssystems vorantreiben. Kernstück des Gesetzes ist die Umstellung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf ein Opt-out-Verfahren. Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:

“Bislang drohte die ePA zum Flop zu werden: Die Beantragung ist derzeit viel zu umständlich für Verbraucher:innen. Dies spiegelt sich auch in den geringen Nutzerzahlen wider. Der vorliegende Referentenentwurf sieht nun ein Opt-out-Verfahren für die ePA ab dem Jahr 2025 vor. Sie wird somit für alle Versicherten automatisch angelegt und befüllt, solange diese nicht widersprechen.

Die ePA hat ein großes Potenzial, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern, wenn mit ihr alle relevanten Daten zur Verfügung stehen und zum Beispiel alle verordneten sowie selbst erworbenen Medikamente auf Wechselwirkungen geprüft werden können. Für die Autonomie, das Vertrauen und die Mitwirkung der Patient:innen ist es aber entscheidend, dass ein Widerspruch gegen die ePA sowie die individuelle Verwaltung der Zugriffsrechte auf die Inhalte der ePA einfach und barrierefrei möglich sind. Dies gilt auch für einen möglichen Widerspruch gegen die Datenfreigabe für die Forschung. Die Datenfreigabe ist grundsätzlich auf gemeinwohlorientierte Forschungsprojekte zu beschränken und streng zu reglementieren. Nur unter diesen Voraussetzungen befürwortet der vzbv die vorgeschlagene Widerspruchslösung.”

Eine weitere Maßnahme des Referentenentwurfs ist der Ausbau des Videosprechstundenangebots. Mit diesen und weiteren digitalen Gesundheitsangeboten beschäftigt sich der vzbv in einem Projekt. Aktuell sucht der vzbv nach Erfahrungen zu Problemen und Herausforderungen bei Online-Buchungsplattformen für Arzttermine und Videosprechstunden. Verbraucher:innen können dem vzbv ihre Erfahrungen schildern: Verbraucheraufruf: Online-Buchungsplattformen Arzttermine