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Certkom e.V. und TÜV Rheinland sprechen sich gemeinsam für eine Zertifizierung der Akutschmerztherapie aus

Pressemeldung

Berlin – Die Akutschmerztherapie in Krankenhäusern ist sowohl in operativen wie nicht-operativen Abteilungen in vielen Krankenhäusern weiterhin optimierungsbedürftig. Durch Operationen sowie medizinische und pflegerische Behandlungen können Schmerzen während eines Krankenhausaufenthaltes verursacht werden, denen man durch ein systematisches und berufsgruppenübergreifendes Schmerzmanagement begegnen kann. Dabei sind sowohl schriftliche für alle an der Versorgung der Patienten beteiligten Berufsgruppen verbindliche Regelungen für das Schmerzmanagement unabdingbar, wie auch die systematische Umsetzung dieser Regelungen. Nur wenn Strukturen und Prozesse berufsgruppenübergreifend umgesetzt werden, kann eine qualifizierte Schmerztherapie gelingen, die beim Patienten ankommt und Schmerzen verhindert oder zumindest auf ein erträgliches Maß reduziert.

Die beiden Zertifizierungsverfahren von Certkom e.V., Qualifizierte Schmerztherapie – Certkom e.V., sowie dem TÜV Rheinland, Zertifizierung Akutschmerztherapie, widmen sich umfassend diesem Anspruch und stellen durch jeweils eigene Verfahren sicher, dass das Ziel einer guten und für den Patienten erlebbaren Schmerztherapie durch die zertifizierten Kliniken nachgewiesen wurde.

Dabei ist beiden Anbietern wichtig, dass der Nachweis eben dieser hohen Qualität in der Patientenversorgung nur durch eigenständige Verfahren erbracht werden kann. Nur durch eine separate und umfassende Prüfung der Strukturen, Prozesse und Ergebnisse kann erfasst werden, ob ein systematisches berufsgruppenübergreifendes Schmerzmanagement geplant und umgesetzt wird.

Beide Verfahren unterstützen einen von der Politik geforderten Qualitätsindikator-Schmerz zur Prüfung der in den Kliniken durchgeführten Akutschmerztherapie. Certkom e.V. und der TÜV Rheinland weisen aber darauf hin, dass aus ihrer Sicht ein einzelner Indikator nicht ausreichen kann, sondern ein Prüfverfahren zur Sicherung der Nachhaltigkeit zum Nachweis der Qualität herangezogen werden sollte.

„Wir sind froh, dass auch die 88. Gesundheitsministerkonferenz der Länder dieses Problem grundsätzlich erkannt hat und sich deutlich dafür ausspricht, das Themenfeld Schmerz bei der Erarbeitung von Qualitätsindikatoren zu berücksichtigen. Jetzt sollten die Partner der Selbstverwaltung und des G-BA handeln, begleitend muss die Landes- und Bundespolitik das Thema im Rahmen ihrer Zuständigkeiten einfordern bzw. aufgreifen, so Prof. Dr. Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.”