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CDU/CSU stärkt Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in Arbeit

Verlängerung der Gewährung von Vermittlungsgutscheinen über das Jahr 2007 hinaus

Berlin – Anlässlich der Einigung der Koalitionsfraktionen auf eine Verlängerung der Gewährung von Vermittlungsgutscheinen über das Jahr 2007 hinaus, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Für die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in Arbeit können private Arbeitsvermittler in Zukunft bis zu 2.500 Euro erhalten. Aktuell liegt die Vermittlungsvergütung 500 Euro niedriger.

Sobald die Einigung gesetzlich verankert ist, wird sie die Vermittlungsaktivität privater Vermittler stärken. Dies wird arbeitsuchenden behinderten Menschen unmittelbar zugute kommen.

Die Regelungen über die Gewährung von Vermittlungsgutscheinen sollten ursprünglich 2007 auslaufen. Dieses arbeitsmarktpolitische Instrument soll nun um drei Jahre verlängert werden. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass mithilfe der erhöhten Vergütung auf die individuellen Erfordernisse bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen eingegangen werden kann.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben muss weiter vorangetrieben werden. Der Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober zum Thema “Menschen mit Behinderungen und Allgemeiner Arbeitsmarkt” wird sich deshalb auch mit der Effektivität der vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente auseinandersetzen.