Berlin – Mit der zum 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform (GKV-WSG) wurde die hausarztzentrierte Versorgung (“Hausarztmodell”) weiter entwickelt. Inhaltliche Mindestanforderungen sichern eine hohe Versorgungsqualität. Dazu gehören beispielsweise die Behandlung nach hausärztlichen, praxiserprobten Leitlinien, die Konzentration der ärztlichen Fortbildung auf hausarzttypische Probleme sowie die Einführung eines hausarztspezifischen Qualitätsmanagements. Die Krankenkassen können im Rahmen des Wahltarifes ihren Versicherten Vergünstigungen anbieten, wie etwa eine teilweise oder vollständige Befreiung von Zuzahlungen.
Positive Bilanz nach den ersten Erfahrungen zieht die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk: “Die uns vorliegenden Zahlen zeigen: Mit der Gesundheitsreform haben wir die Weichen für die hausarztzentrierte Versorgung richtig gestellt. Die hausärztliche Versorgung läuft gut an. Fast 6 Mio. Versicherte nehmen an der von ihrer Krankenkasse angebotenen spezifischen hausärztlichen Versorgung teil. Das Angebot erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Obwohl diese Versorgungsform noch in der Aufbauphase ist, haben nach den dem Bundesgesundheitsministerium vorliegenden Daten bereits 31 Mio. Versicherte die Möglichkeit, sich in ein Hausarztmodell einzuschreiben. In allen sechzehn Ländern gibt es mittlerweile regionale Hausarztangebote. Für die hausarztzentrierte Versorgung sprechen starke Argumente. Die Versicherten profitieren von der hohen Versorgungsqualität und der verbesserten Koordination zwischen Haus- und Fachärzten. Die Lotsenfunktion des Hausarztes trägt zudem zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen bei.”
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Für die Versicherten ist die Teilnahme an dieser Versorgungsform freiwillig. Wenn sie sich dafür entscheiden, legen sie sich gegenüber ihrer Krankenkasse fest, Fachärzte nur auf Überweisung des von ihnen gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Dafür erhalten sie im Gegenzug aber auch bestimmte Vergünstigungen wie z. B. die Reduzierung der Praxisgebühr.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.bmg.bund.de http://www.die-gesundheitsreform.de