Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Cannabiswirkstoff als Medikament: Praxis muss sich ändern

PARR:

Berlin – Anlässlich der ersten Erlaubnis der Bundesopiumstelle, dass eine an Multipler Sklerose (MS) leidende Patientin ein Cannabisextrakt aus der Apotheke legal beziehen darf, erklärt der sucht- und drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR: Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Schritt der Bundesopiumstelle. Sie fordert die Bundesregierung auf, endlich lang gemachte Versprechungen umzusetzen. Notwendig ist eine sichere Rechtsgrundlage, um schwerstkranke Menschen, die von Cannabis-Extrakten profitieren, nicht zu kriminalisieren. Nicht nur MS-Kranke dürfen – wie bisher – von Einzellfallentscheidungen profitieren. Ausnahmen müssen auch bei anderen Krankheitsbildern möglich sein.

Schon das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2005 sieht vor, den Gesundheitszustand einzelner zu berücksichtigen. Bisher wurden Einzelanträge grundsätzlich abgelehnt. Diese Praxis muss sich nun ändern.

Anfang 2004 antwortete die damaligen Bundesregierung auf eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion zum Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen in Arzneimitteln, dass “entsprechend der Koalitionsvereinbarungen die Bundesregierung seit geraumer Zeit, prüft, ob neben Dronabiol auch natürlicher Cannabisextrakt verschreibungsfähig gemacht werden kann”.

Wenn ein wissenschaftlicher Nachweis über die Wirksamkeit des Arzneimittels existiert, muss auch verschrieben werden dürfen. Das enorm teuere Dronabiol wird von den Krankenkassen nicht bezahlt, da es nicht zugelassen ist. Daher sind bisher notleidende Patienten gezwungen, sich natürliches – und somit illegales – Cannabis auf eigene Faust zu besorgen und sich damit strafbar zu machen.