Berlin – Anlässlich ihrer Rede im Plenum des Bundestages zum Thema medizinische Verwendung von Cannabis erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Cannabis ist keine Spaßdroge. 220.000 vorwiegend junge Menschen sind in Deutschland abhängig. Der therapeutische Nutzen einer Behandlung mit Cannabis ist nicht erwiesen, die Risiken der Einnahme sind zudem längst bekannt. So weisen Studien auf eine Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch Cannabiskonsum hin. Diese sind bei chronischem Dauerkonsum mit großen gesundheitlichen Risiken, bis hin zur psychischen Abhängigkeit verbunden. Dies gilt auch für die Anwendung zu medizinischen Zwecken.
Auch nach Auffassung des Gesundheitsministeriums und des Bundesinstituts für Arzneimittel ist der therapeutische Nutzen der Cannabiseinnahme nicht erwiesen. Seit 2007 besteht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit, dass Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen können.
Von den zwei Personen, die bisher eine Genehmigung erhielten, brach eine die Behandlung vorzeitig ab. Von der anderen Person liegen keine Auskünfte vor.
Ein einzelner Bericht eignet sich nach Aussage des Bundesinstituts für Arzneimittel nicht, um Schlüsse hinsichtlich des therapeutischen Nutzens von Cannabisextrakten zu ziehen.
Der Cannabiskonsum hat heute eine andere Dimension als noch zu Flower-Power-Zeiten. Vor dem Hintergrund dieser Fakten lehnt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag der Linken zur medizinischen Verwendung von Cannabis ab. Stattdessen muss die Präventionsarbeit vor allem an Schulen und in Vereinen ausgebaut werden. Ziel ist es, den Einstieg junger Menschen in die Sucht zu verhindern.