Berlin – Zur Expertenanhörung “Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs” erklärt die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:
Die Experten haben in der Anhörung bekräftigt, dass Cannabis keine harmlose Substanz ist. Regelmäßiger und intensiver Cannabisgebrauch könne zu körperlichen und psychischen Erkrankungen, negativen sozialen Konsequenzen und zu Schäden für andere Personen führen. Als problematisch wurde dabei festgestellt, dass der Wirkstoffgehalt an THC bei illegalen Cannabisprodukten in den vergangenen Jahren intensiviert worden sei. Anders als im Antrag der Linkspartei dargestellt, gebe es zudem bei den problematischen Gebrauchsmustern eine Stagnation auf hohem Niveau.
Eine Legalisierung in Form von Cannabis-Clubs würde mehr Probleme schaffen als lösen. Eine leichtere Verfügbarkeit würde insbesondere bei den gelegentlichen Konsumenten für eine Zunahme des Konsums sorgen und aus dem gelegentlichen Konsum können schnell problematische Gebrauchsmuster entstehen. Die Reduzierung der Verfügbarkeit hat sich zum Beispiel im Bereich der Zigaretten als wirksame Maßnahme zur Reduzierung des Zigarettenkonsums herausgestellt.
Die Experten haben auch darauf hingewiesen, dass die Berichte über Coffee Shops in den Niederlanden nicht einheitlich seien. Das Prinzip der Schaffung eines legalen Marktes zur Verdrängung des illegalen Marktes habe keineswegs ohne Folgeprobleme funktioniert. Grundsätzlich ist die Vorstellung von abgeschlossenen Clubs naiv. Aus diesen heraus könnte und würde auch ein Handel an Minderjährige entstehen. Es gibt kaum wirksame Kontrollmöglichkeiten, die dies verhindern könnten. Es reicht nicht – wie die Linkspartei – einfach nur zu sagen, dass der Handel an Minderjährige durch Kontrolle verhindert werden müsse. Das ist auch angesichts der personellen Situation bei den Überwachungsbehörden der Länder und Kommunen praxisfern.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für eine Entkriminalisierung Süchtiger ein. Eine Legalisierung von Drogen ist aber etwas anderes als die Entkriminalisierung der Süchtigen. Im Bereich von Cannabis wollen wir eine bundeseinheitliche Geringe-Mengen-Regelung. Viele Experten haben sehr deutlich gemacht, dass bei der Strafverfolgung des Eigenkonsums Handlungsbedarf besteht. Die Regelungen in den Ländern sind zum Teil unterschiedlich und die Verurteilungen in den jeweiligen Gerichtsbezirken unterscheiden sich zum Teil erheblich. Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher eine Initiative für eine bundeseinheitliche Regelung starten.