Berlin – Schmerzpatienten können in der Apotheke Cannabis zur medizinischen Verwendung beziehen – sofern sie einen Antrag bei der Behörde gestellt haben. Rund 200 Betroffene nutzen diese Therapieoption, doch zuletzt gab es Lieferprobleme. Dies berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC.
Der Vertrieb von Medizinalhanf ist streng reguliert: Die Patienten müssen bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen und eine Apotheke benennen. Diese beziehen die Ware derzeit von einem einzigen Lieferanten, der die Blüten seinerseits aus den Niederlanden importiert.
Der Zwischenhändler musste zuletzt eine „kurzfristige Lieferunfähigkeit“ einräumen: Die Nachfrage hatte im vergangenen Jahr den vorab angemeldeten Bedarf überschritten – das Kontingent war daher vor dem Jahreswechsel erschöpft und konnte nicht rechtzeitig angepasst werden.
Die ersten Lieferungen sind in dieser Woche eingetroffen, weitere Bestellungen sollen Anfang Februar bedient werden können.
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