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Cannabis als Medizin: Therapie bei chronischer Glaukom-Augenerkrankung sinnvoll? Cannabis senkt Augeninnendruck beim Glaukom
Prof. Dr. Helmut Höh (links), Dieter Staubitzer

Cannabis als Medizin: Therapie bei chronischer Glaukom-Augenerkrankung sinnvoll? Cannabis senkt Augeninnendruck beim Glaukom

Pressemitteilung

Berlin – Interview mit Prof. Dr. Helmut Höh, Chefarzt der Augenklinik des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums und Dieter Staubitzer, Vorsitzender Bundesverband AUGE e.V.

Am Rande des diesjährigen DOG-Kongresses für Augenheilkunde am 03.10.2015 in Berlin wurde der Augenarzt Professor Dr. Helmut Höh und Dieter Staubitzer vom Bundesverband AUGE um ihre Meinung zur Glaukom-Behandlung mit Cannabis befragt.

Es gibt eine Gruppe von Glaukom-Patienten, bei denen die bekannten Behandlungsmethoden nicht weiterhelfen, sozusagen „austherapiert” sind. Ein mehr als besorgniserregender Zustand, wenn man bedenkt, dass viele extrem hohe Augeninnendruckwerte haben und unter starken chronischen Schmerzen leiden.

Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Chancen und Risiken einer second-line-Behandlung des Glaukoms mit Cannabis?

Prof. Höh

Es ist ja bekannt, dass Cannabis den Augeninnendruck senkt und zusätzlich auch gegen die Schmerzen wirkt. Und der Haupthindernisgrund ist ja nicht, dass die Wirksamkeit angezweifelt wird. Der Haupthindernisgrund in Deutschland ist ja, dass man Angst hat, dass das zu Cannabis-Missbrauch führt im Sinne einer Cannabis-Sucht.
Das heißt: man unterdrückt eigentlich eine medizinische Behandlung, die hilfreich sein kann, weil man Angst hat, es könnte die Sucht fördern. Diese Angst ist nicht unberechtigt. Abhängigkeit kann entstehen.

Ich hab mich schon vor 25 Jahren mit Cannabis beschäftigt, weil ich damals eine Anfrage hatte, in der eine Firma wissen wollte, ob es Sinn macht, Cannabis zur Glaukom-Behandlung einzusetzen. Damals habe ich ein Gutachten geschrieben und bin zu dem Schluss gekommen, medizinisch wäre es sinnvoll, weil es wirkt, aber ich glaubte nicht, dass die regulatorischen Probleme beherrscht werden können.Und das ist heute noch so.

Gibt es Aufweichungsprozesse irgendwelcher Art, einen Sinneswendel in dieser Frage?

Prof. Höh

Man sieht’s ja in der Politik: So langsam tritt ja ein Sinneswandel ein. Und ich denke, das Verbot wird letztendlich auch kippen. Warum sollen wir denn denjenigen Patienten, die es brauchen, ein Präparat vorenthalten – nur weil ein anderer eine Sucht bekommen kann.

Sind die derzeitigen gesetzlichen Hürden zur medizinischen Verordnung von Cannabis gerechtfertigt? Ist das für Sie nachvollziehbar?

Prof. Höh

Nein, es ist nur verständlich, wenn man sagt, das hat jetzt mit Medizin nichts zu tun, es ist nicht eine medizinische Entscheidung, sondern es ist eine ordnungspolitische Entscheidung, Wir wollen natürlich nicht den Gebrauch von Rauschgiftmitteln in der Bevölkerung in irgendeiner Weise fördern. Ich glaube, das sind die Hauptgründe der Anwendungsgegner.

Man hat hier die medizinischen Gründe abzuwägen gegen Sicherheitserwägungen für die Bevölkerung, was ja auch legitim ist. Aber ich als Arzt muss sagen, ich finde es besser, man könnte die ordnungspolitischen Argumente zurückstellen und sagen, unter welchen Bedingungen kann man das sicher abgeben, um es den Patienten zugänglich zu machen, die es brauchen.

Vielleicht noch als Nebenbemerkung: Wir machen ja viele Operationen mittlerweile nicht mehr mit Spritzen neben das Auge als Betäubung, sondern wir nehmen Oberflächenbetäubung, d.h. wir tropfen Betäubungstropfen. Die Betäubungstropfen, die am stärksten wirken, sind Kokain.

Herr Staubitzer, wie beurteilen Sie diesen Themenkomplex?

Dieter Staubitzer

Ich möchte gern einen weiteren Aspekt anfügen: Glaukom-Patienten, die sehr starke Schmerzen haben, bekommen zum Teil ja seit Jahren Morphium ohne Probleme. Das Morphium reduziert die Schmerzen, aber der Augeninnendruck wird dadurch nicht gesenkt. Und das ist ja der Riesenvorteil von Cannabis, dass es die Schmerzen reduziert und den Augeninnendruck reduziert. Für diese Leute ist das wirklich oft der letzte Strohhalm.
Es geht nicht nur um Schmerzen, sondern auch darum, den Augeninnendruck in den Griff zu bekommen.

Prof. Höh

Man muss auch sehen, Morphium wirkt ja wesentlich stärker, senkt auch den Kreislauf. Es gibt ja Leute, die liegen nach den ersten Morphin-Einnahmen erstmal flach, bis sie sich daran gewöhnt haben. Das ist bei den Cannabinoiden ja nicht so ausgeprägt. Also, ich persönlich bin der Meinung, man sollte sie einführen unter Auflagen.

Dieter Staubitzer

Der Gesetzgeber sagt ja heute schon: Wenn Ärzte eine „austherapierte” Glaukom-Erkrankung feststellen, können betroffene Patienten einen Antrag stellen bei den zuständigen Behörden. Da sind ja schon eine Vielzahl von Anträgen gestellt worden, etliche sind befürwortet. Die derzeitigen bürokratischen Hürden sind aber noch zu hoch.

Prof. Höh

Also, man kann die Legalisierung ja so machen, wie es nach dem Betäubungsmittelgesetz zulässig ist. Wenn man das aber zu kompliziert macht… – Einzelfallentscheidung – …das ist so aufwändig.

Vielen Dank für das Gespräch

Interview: Arnd Münster, freier Journalist


Cannabis (Hanf)

ist eine Pflanzengattung in der Familie der Hanfgewächse. Hanf zählt zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. Verschiedene Produkte aus Hanfpflanzen werden ebenfalls als Hanf bezeichnet, besonders die Hanffasern.[1] Neben dem Gebrauch als Faser- und Ölpflanze wird Hanf auch, meist in Form von Marihuana und Haschisch, als Rauschmittel und Arzneimittel verwendet. Zudem ist Hanf ein wichtiger nachwachsender Rohstoff und findet in der Bauindustrie Verwendung.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hanf

Neben der durchaus positiven Wirkung auf das Schmerzempfinden und das allgemeine Wohlbefinden, welche der Konsum von Cannabis entfalten kann, waren es die vielen unterschiedlichen negativen Folgen des zu Beginn des Zwanzigsten Jahrhunderts weitverbreiteten Cannabiskonsums, die letztlich im Zuge der Genfer Opiumkonvention von 1924/1924 zu einem nach und nach einsetzenden Verbot von Cannabis in unzähligen Ländern. Das Verbot von Cannabiskonsum sowie dessen Besitz wurde in Deutschland wie auch Österreich bereits im Jahr 1929 erlassen und gilt Cannabis seither als verbotene Substanz deren Besitz, Konsum sowie Vertrieb gemäß geltender Gesetze verboten ist.
Quelle: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=191#3

Glaukom (Grüner Star)

unter diesem Begriff ist eine ganze Reihe von Augenerkrankungen zusammengefasst. Gemeinsames Merkmal ist die langsame Zerstörung des Sehnervs. Weltweit ist das Glaukom die zweithäufigste Ursache für Erblindungen. In Deutschland leben rund 1 Million diagnostizierte Glaukom-Patienten; mindestens eine weitere Million ist an Glaukom erkrankt, ohne es zu wissen. Das Glaukom verläuft fast immer schleichend und schmerzfrei. Im Frühstadium wird die Erkrankung vom Betroffenen nicht bemerkt. Erst wenn die unheilbare Krankheit schon weit fortgeschritten ist, fällt dem Betroffenen die Veränderung seines Sehvermögens auf. Was bis dahin an Sehvermögen eingebüßte wurde, ist unwiederbringlich verloren. Das Gute: Der weitere Sehverlust kann heute mit modernen Therapien, Medikamenten und Operationsmethoden meist erfolgreich gestoppt werden. Früherkennung und die richtige Therapie sind entscheidend. Der Verein Bundesverband Auge e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung über diese heimtückische Augenerkrankung aufzuklären.
Quelle: www.bundesverband-auge.de