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BZÄK-Präsident Weitkamp warnt vor Einführung eines Nationalen Gesundheitsdienstes

Gesundheitsreform

Berlin – “Das ist der maximale Einstieg in einen Nationalen Gesundheitsdienst, bei dem der Gesetzgeber selbst die Leistungsbeschreibung, Gebühren- und Beitragsskala festlegen will. Der Einfluss des Staates auf das Gesundheitssystem wird an diesem und vielen anderen Beispielen noch tiefgreifender sein als bisher und die Entmündigung der Versicherten und ihrer Behandler noch größer.” – Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, warnt beim Blick auf das vorliegende Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform vor einem schwerwiegenden Systembruch. “Entgegen der politischen Beteuerungen werden mit diesem Entwurf Marktmechanismen außer Kraft gesetzt, anstatt sie zu fördern”, kritisiert Weitkamp nicht nur mit Blick auf eine Einheitsgebührenordnung für gesetzliche und private Krankenkassen im ambulanten Bereich.

Insgesamt werfe das Eckpunktepapier viele neue Fragen auf. Wenn Bundeskanzlerin Merkel pauschal von “Verschwendung und Undurchschaubarkeit im Gesundheitswesen” spreche, die mit der Strukturreform beseitigt werden sollen, sei er gespannt zu sehen, was damit konkret gemeint sei. Dies besonders mit Blick auf die Ankündigung, dass der Leistungskatalog der GKV nicht angetastet werden soll. Die kurzfristige Anhebung der Beitragssätze zur GKV um 0,5 Prozentpunkte sei arbeits- und marktwirtschaftlich bedenklich und weise auf die Schwäche eines Systems, an dem sich im Grundsatz nichts ändern werde. “Durch Anlegen eines strafferen Korsetts des Gesetzgebers mag sich die äußere Erscheinung des Patienten Gesundheitssystem vielleicht verbessern. Gesünder wird er dadurch nicht”, zeigt sich BZÄK-Präsident Weitkamp überzeugt.