Köln – Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 09. September 2019 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, dass Alkoholkonsum in der Schwangerschaft zu schwerwiegenden Schädigungen des Kindes führen kann.
Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Alkohol ist ein Zellgift – das gilt in jedem Alter. Allerdings gefährdet jeder Schluck Alkohol, den Schwangere trinken, doppelt: Insbesondere beeinflusst er die Entwicklung des ungeborenen Kindes negativ. Frauen sollten daher für die gesamte Dauer der Schwangerschaft vollständig auf Alkohol verzichten. Alkohol gelangt aus dem Blut der Mutter direkt in den Kreislauf des Ungeborenen und verteilt sich in dessen Körper. Das Zellgift Alkohol kann bereits in kleinen Mengen die wachsenden Organe und insbesondere das Nervensystem schädigen. Diese Schädigungen sind vollständig vermeidbar, wenn werdende Mütter in der Schwangerschaft keinen Alkohol trinken. Hilfreich für Schwangere ist dabei die Unterstützung durch den Partner und das Umfeld.“
Nach aktuellen Schätzungen werden in Deutschland mehr als 10.000 Kinder pro Jahr mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen geboren. Rund 3.000 Kinder weisen das Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms auf. Betroffene des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS) sind in der Regel ein Leben lang auf Hilfe angewiesen. Selbst weniger ausgeprägte Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) führen zu vielfältigen körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen, die oft erst im Schulalter entdeckt und relevant werden.
Um Paare für die Risiken des Konsums von Alkohol in der Schwangerschaft zu sensibilisieren, bietet die BZgA für Schwangere und ihre Partner Informationsmaterialien zur Entstehung und Vermeidung Fetaler Alkoholspektrum-Störungen. Werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, unterstützt das Internetportal IRIS anonym unter www.iris-plattform.de beim Konsumstopp. Die mit Alkoholkonsum während der Schwangerschaft verbundenen Risiken können auch in den Vorsorgeuntersuchungen und der Schwangerschaftsbetreuung angesprochen werden. Dazu stellt die BZgA Fachkräften der Schwangerenvorsorge einen Leitfaden für die Beratung von Schwangeren zum Alkoholverzicht zur Verfügung.
Angebote der BZgA zum Thema:
Kostenfreie BZgA-Informationsmaterialien zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft
Faltblatt „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“
Broschüre „Andere Umstände – neue Verantwortung“. Informationen und Tipps zum Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit
Broschüre „Lecker & gesund hoch zwei – Alkoholfreie Drinks nicht nur für Schwangere“
Kostenfreie BZgA-Informationsmaterialien für gynäkologische Fachkräfte und Hebammen zur Beratung von Schwangeren:
Praxismodule „Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“
Bestellung der kostenlosen Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
50819 Köln
Fax: 0221 8992257
E-Mail: order(at)bzga.de
www.bzga.de/infomaterialien/
Weitere Informationen der BZgA zum Thema unter:
www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit
www.familienplanung.de/schwangerschaft/das-baby-vor-gefahren-schuetzen/alkohol/
Online-Beratungsangebot IRIS:
www.iris-plattform.de