Euskirchen – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) kritisiert die geplante Abschaffung der extrabudgetären Vergütung von Leistungen bei Neupatienten sowie die ebenfalls geplante unbefristete Bereiningung von Leistungen der offenen Sprechstunde durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aufs Schärfste. BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski warnt vor deutlichen Einschnitten bei der aufwendigen Versorgung von Neupatienten, wenn diese nicht mehr mit einer kostendeckenden Vergütung erfolgen kann. Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, es werde keine Leistungskürzungen für die Versicherten geben, ist nach Ansicht des BVDD reine Augenwischerei. Aufnahmestopps für Neupatienten und längere Wartezeiten sind unumgänglich.
„Das Maß an Geringschätzung gegenüber der Ärzteschaft und den Medizinischen Fachangestellten ist voll. Nach der aufgezwungenen TI-Anbindung, bei der die Niedergelassenen draufzahlen müssen, der Weigerung, eine Coronaprämie für MFA zu gewähren, und dem Ignorieren einer neuen GOÄ wird der Minister nun auch noch wortbrüchig und dreht die Uhr bei der Entbudgetierung wieder zurück“, kritisiert BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski den Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, der vom Kabinett durchgewunken worden ist. Dermatologinnen und Dermatologen hatten bis zuletzt in einer Protestaktion ihren Wahlkreisabgeordneten E-Mails gesendet und darin die Auswirkungen der Abschaffung der Neupatientenregelung auf ihre Praxen deutlich gemacht. „Wir werden unsere Patientinnen und Patienten darüber aufklären, dass die Politik die Verantwortung dafür trägt, wenn es zu Aufnahmestopps für Neupatienten und längeren Wartezeiten kommen wird“, so der BVDD-Präsident. Beides sei unvermeidlich.
Auch Lauterbachs öffentliche Behauptung, die 2019 eingeführte Neupatienten-Regelung habe sich nicht bewährt, entbehrt in den Augen des BVDD jeglicher Grundlage. „Jemand, der ständig die Berücksichtigung von Studiendaten aus Harvard fordert, sollte auch die inländischen Analysen präsent haben!“, so Dr. von Kiedrowski. Denn die aktuellen Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigen Gegenteiliges. Demnach ist mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Neupatienten-Regelung begünstigt worden. Die Anzahl der Neupatienten ist im vierten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 12 Prozent gestiegen. Der Anteil der Neupatienten an allen Patienten stieg in dieser Zeit um 7,5 Prozent. Dermatologinnen und Dermatologen gehören aufgrund zahlreicher akut auftretender Hauterkrankungen seit jeher zu den Fachgruppen mit vielen Neupatienten. Den Zi-Angaben zufolge lag der Anteil der Neupatienten an allen Behandlungsfällen in den dermatologischen Praxen im vierten Quartal 2021 durchschnittlich bei 34 Prozent. Im gleichen Zeitraum haben bundesweit alle Hautarztpraxen (100 Prozent) Neupatienten versorgt. Eine besonders starke Steigerung aufgrund der extrabudgetären Vergütung hat es jedoch nicht gegeben: So sank laut Zi die Anzahl der Neupatienten in dermatologischen Praxen vom vierten Quartal 2019 bis zum vierten Quartal 2021 sogar um 1,1 Prozent. Insgesamt kommt das Zi zu dem Schluss, „die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte haben maßvoll aber bestimmungsgemäß von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ohne Mengenbegrenzung abzurechnen“.
„Damit entpuppt sich der immer wieder anklingende Vorwurf, die Niedergelassenen manipulieren bei der Neupatienten-Regelung, als üble Nachrede. Die Behauptung passt aber zum Trend, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zu diskreditieren. Wie anders ist es zu verstehen, dass Lauterbach bei der öffentlichen Vorstellung des GKV-Spargesetzes, die Apotheker ausdrücklich für ihre wichtige Rolle bei der Impfkampagne lobt, die herausragende Leistung der niedergelassenen Ärzteschaft in der Pandemie aber mit keinem Wort erwähnt“, so Dr. von Kiedrowski. Auch die Krankenhäuser genießen offenbar den besonderen Schutz des Ministers, sollen diese doch aufgrund der drohenden hohen Energiekosten möglichst wenig belastet werden, wie Lauterbach betont. „Stark gestiegene Energie- und Personalkosten gibt es in der Niederlassung anscheinend für den Minister nicht. Unverschämterweise stellt sich der GKV-Spitzenverband bei diesem Gesetzesentwurf gleich an die Seite des Ministers und fordert für die anstehenden Honorarverhandlungen sogar Nullrunden für die nächsten zwei Jahre“, urteilt der BVDD-Präsident.
„Das GKV-Spargesetz steht im völligen Widerspruch zur Ankündigung der Regierungskoalition, die Ambulantisierung der Versorgung vorantreiben zu wollen. Wird das Gesetz ohne gravierende Änderungen im Sinne der niedergelassenen Ärzteschaft umgesetzt, beschleunigt sich das Ausbluten des ambulanten Sektors massiv“, warnt Dr. von Kiedrowski.
Über den Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD)
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) ist der Zusammenschluss der in Deutschland niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen. Der BVDD hat rund 3.700 Mitglieder und setzt sich aktiv für verbesserte Rahmenbedingungen zur Versorgung hautkranker Menschen ein, fördert den Nachwuchs in der Dermatologie und beteiligt sich an den großen gesundheitspolitischen Diskussionen rund um Versorgungs-innovationen, medizinischen Fortschritt und neue Technologien wie Telemedizin, für die die Dermatologinnen und Dermatologen in Deutschland ungeschlagen die Vorreiterrolle innehaben. Zu den klassischen Aufgaben des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen gehören zudem Schulungen und Weiterbildungen für seine Mitglieder.
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