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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht Antworten auf häufig gestellte Fragen aus der Bevölkerung

Organspende

Köln – In den vergangenen Wochen haben die Anfragen aus der Bevölkerung zum Thema Organspende an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) deutlich zugenommen. Die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger ist groß. Hierzu erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA:

„Die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung ist von altruistischen Motiven getragen. Sie hängt deshalb im hohen Maße vom Vertrauen in das System der Organvergabe und den handelnden Personen ab. Dieses Vertrauen wurde ausgehend von den Vorfällen in den Transplantationszentren in Göttingen und Regensburg erschüttert. Weil in Deutschland 12.000 Menschen oft verzweifelt auf ein für sie lebensrettendes Organ warten, ist es notwendig, so schnell wie möglich das Vertrauen wieder herzustellen. Da eine Organspende nach wie vor das Leben dieser Menschen retten kann, bittet die BZgA die Bürgerinnen und Bürger, sich auch weiterhin mit der Frage ihrer persönlichen Einstellung zur Organspende auseinanderzusetzen und einen Organspendeausweis auszufüllen.“

Sachliche Informationen bilden die Grundlage, um eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende treffen zu können. Um dabei den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung zu geben, veröffentlicht die BZgA die aktuell häufigsten Fragen aus der Bevölkerung und die dazugehörigen Antworten:

Warum sollte ich nach den Vorfällen in den Transplantationszentren Regensburg und Göttingen noch in das System der Organspende vertrauen und einen Organspendeausweis ausfüllen?


Die aktuelle Verunsicherung ist sehr verständlich. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass mit dem geänderten Transplantationsgesetz, das am 1. August in Kraft getreten ist, die bereits bestehenden Kontrollmechanismen bei der Vermittlung von Organen verbessert und transparenter gestaltet werden. Darüber hinaus finden intensive Diskussionen mit allen am Transplantationssystem beteiligten Akteuren statt, um die Vorfälle aufzuklären und die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher Verhaltensweisen zu ergreifen. Ziel ist es, dass durch ein transparentes und überprüfbares System der Organvergabe, vergleichbare Fälle in Zukunft ausgeschlossen sind. Nur so kann verlorengegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden.

Dennoch ist es auch jetzt wichtig, für sich das Für und Wider einer Organspende abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Mit einem Organspendeausweis ist es möglich, die persönliche Entscheidung nach reiflicher Überlegung, möglicherweise auch nach Gesprächen in der Familie oder mit Angehörigen, für oder gegen die Organ- und Gewebespende zum Ausdruck zu bringen. Zur Beratung steht auch das Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-90 40 400 zur Verfügung.

Wie kann ich noch sicher sein, dass Organe gerecht vergeben werden?


Für die Vergabe von Spenderorganen ist die Stiftung Eurotransplant im niederländischen Leiden zuständig. Eurotransplant sind Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Kroatien, Öster-reich, Slowenien und Deutschland angeschlossen, um mit einer gemeinsamen Liste von Patientinnen und Patienten, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, die möglichst beste Vergabe zu gewährleisten. Bei Eurotransplant laufen die Daten aller Patientinnen und Patienten, die auf eine Transplantation warten und die Daten der gespendeten Organe zusam-men. Computergesteuert wird dort nach sorgfältig festgelegten medizinischen Kriterien die passende Empfängerin bzw. der passende Empfänger für ein Spenderorgan ermittelt.

Diese Vergabe der Organe im so genannten Standardverfahren erfolgt nach Richtlinien der Bundesärztekammer, wobei vor allem auf Erfolgsaussicht und Dringlichkeit geachtet wird. Diese Richtlinien entsprechen dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und werden kontinuierlich überprüft und falls erforderlich angepasst.

Was ist das beschleunigte Vermittlungsverfahren bei der Organvergabe?


Wenn über das beschriebene Standardverfahren kein passender Empfänger gefunden wird und ein Organverlust droht, wird auf ein beschleunigtes Vermittlungsverfahren zurückgegriffen. Die Vermittlungsstelle Eurotransplant stellt dem Transplantationszentrum dann eine Liste von potenziellen Empfängern aus der Region zur Verfügung. Das Zentrum wählt daraus den am besten geeigneten Empfänger aus. Die Gründe für die Auswahlentscheidung muss das Zentrum gegenüber der Vermittlungsstelle dokumentieren, so dass die Entscheidung nachvollziehbar ist und geprüft werden kann.

Warum ist der Anteil der Spenderorgane, die über das beschleunigte Vermittlungsverfahren vergeben werden, angestiegen?


In den vergangenen Jahren wurde immer häufiger auf das beschleunigte Vermittlungsverfahren zurückgegriffen. Dies ist erklärlich, weil heute vermehrt auch Organe von älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen transplantiert werden.

Für eine Organspende kommen nur Menschen in Frage, die am Hirntod verstorben sind. Was genau ist der Hirntod und wie wird dieser festgestellt? Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist der Hirntod definiert als „Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns und des Hirnstamms.“ Alle Funktionen des Gehirns sind unwiederbringlich erloschen, da eine Hirndurchblutung nicht mehr existiert. Der Hirntod ist nach weltweit anerkanntem, naturwissenschaftlich-medizinischem Erkenntnisstand ein sicheres Todeszeichen des Menschen.

Die Durchführung der Hirntodfeststellung erfolgt nach strengen Kriterien. Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei erfahrene Ärzte oder Ärztinnen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Hierbei muss ein vorgegebenes Untersuchungsschema befolgt und die Ergebnisse schriftlich festgehalten werden. Durch mehrstufige und wiederholte Untersuchungen kann der Hirntod zweifelsfrei festgestellt werden. Um einen Interessenskonflikt auszuschließen, dürfen die Ärzte oder Ärztinnen nicht selbst an der Organentnahme oder der Transplantation beteiligt sein. Außerdem dürfen sie nicht der Weisung eines an der Organentnahme oder Transplantation beteiligten Arztes bzw. einer beteiligten Ärztin unterstehen.

Können sich die Angehörigen nach der Organspende noch einmal von der verstorbenen Person verabschieden?


Ja. Die Angehörigen können nach der Organentnahme in jeder gewünschten Weise von der verstorbenen Person Abschied nehmen. Der operative Eingriff der Organentnahme erfolgt mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation auch. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.

Gibt es eine Altersgrenze für die Organ- und Gewebespende?


Eine feste, für alle Organe und Gewebe geltende Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist nicht das kalendarische Alter, sondern das biologische Alter, also der Zustand der Organe und Gewebe. Einschränkungen gibt es bei der Haut sowie Weichteilgeweben (Sehnen, Bänder, Bindegewebe), deren Spende bis zum 75. bzw. 65. Lebensjahr möglich ist.

Ich habe eine persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen. Muss ich mich irgendwo registrieren lassen?

Nein. In Deutschland gibt es keine Institution und kein allgemeines Register, in denen alle Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden. Es reicht aus, einen Organ-spendeausweis auszufüllen und diesen mit den Personalpapieren bei sich zu tragen. Dort wird er im Falle eines Falles am ehesten gefunden und es besteht Sicherheit, dass die Entscheidung bekannt ist und berücksichtigt wird. Außerdem ist es wichtig, die nächsten Angehörigen über die eigene Entscheidung zu informieren.

Kann ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende ändern oder Einschränkungen vornehmen?

Ja. Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende geändert hat, muss lediglich den Organspendeausweis, in dem der erklärte Wille dokumentiert war, vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann dann die geänderte Einstellung festgehalten werden. Es ist auch möglich, die Bereitschaft zur Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe zu beschränken oder bestimmte Organe oder Gewebe von der Spende auszuschließen.

Umfangreiche Informationen und Antworten auf weitere Fragen zur Organ- und
Gewebespende finden Sie auf der Internetseite www.organspende-info.de der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie beim gemeinsamen Infotelefon Organspende der BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Das gebührenfreie Infotelefon erreichen Sie Montag bis Freitag unter der Rufnummer 0 800/90 40 400.