Berlin – Zehn Kommunen wurden gestern für ihre vorbildlichen Beiträge in der kommunalen Suchtprävention ausgezeichnet. Die Preisverleihung erfolgte durch Bundes-gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing und die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Prof. Dr. Elisabeth Pott im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin. Die Preisübergabe war der Abschluss des vierten bundesweiten Wettbewerbs zur Kommunalen Suchtprävention, der in diesem Jahr die Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort zum Thema hatte.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: Wir müssen in Deutschland gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen können und gute Startchancen haben. Der Schutz vor dem Konsum gesundheitsschädigender Suchtmittel, insbesondere Alkohol und Tabak, spielt hier eine besondere Rolle. Das Engagement der Kommunen ist enorm wichtig, weil sie die Kinder direkt in ihrem Lebensumfeld ansprechen können. Ich freue mich über die überzeugenden Konzepte und empfehle sie zur Nachahmung.
Kommunen spielen eine wichtige Schlüsselrolle in der Suchtprävention, denn junge Menschen werden dort in der Schule, in ihrer Freizeit und in ihrem Wohnumfeld direkt erreicht”, erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing. Viele Städte, Landkreise und Gemeinden haben dies als kommunale Aufgabe erkannt und bemühen sich um vielfältige und gut vernetzte Angebote. Suchtprävention für Kinder und Jugendliche hat dort einen immer größeren Stellenwert, dies zeigen die hervorragenden Beiträge. Dazu gehören auch Maßnahmen zur besseren Einhaltung und Kontrolle der bestehenden Jugendschutzgesetze. Die neuen Nichtraucherschutz-gesetze haben die Regeln zum Rauchen in der Öffentlichkeit verändert. Auch hier sind weitere Anstrengungen zur Prävention und Aufklärung unerlässlich, damit sich die Einstellung zum Rauchen gerade unter jungen Menschen nachhaltig ändert.
Ich hoffe, dass die Bekanntgabe und Vorstellung der ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge mit dazu beiträgt, die Öffentlichkeit noch mehr auf die Notwendigkeit der Suchtprävention für Kinder und Jugendliche aufmerksam zu machen und auch anderen Kommunen Anregungen bietet, wie vorbildlich Sucht-prävention gestaltet werden kann, betonte Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Eine nachhaltige Senkung des Konsums von legalen und illegalen Drogen und eine wirksame Eindämmung der Ausbreitung von Suchterkrankungen in Deutschland wird nur gelingen, wenn alle Kräfte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gemeinsam zielorientiert zusammenwirken. Dazu gehört auch, dass Suchtprävention als kommunales Aufgabenfeld flächendeckend verankert wird.
Aus den Städten, Gemeinden und Landkreisen gingen insgesamt 123 Wettbewerbsbeiträge mit kommunal gut vernetzten Angeboten zur Suchtprävention ein. Eine sachkundige Jury aus Wissenschaft und Praxis ermittelte aus den eingereichten Beiträgen die zehn Preisträger. Zusätzlich zum Wettbewerb der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen ein Sonderpreis für innovative Konzepte gegen das Binge-Drinking bei Jugendlichen” vergeben. Insgesamt standen somit Preisgelder in Höhe von insgesamt 70.000 Euro für den Wettbewerb zur Verfügung.
Folgende Städte, Gemeinden und Landkreise wurden gestern ausgezeichnet:
Kreisfreie Städte Landeshauptstadt Magdeburg (7.000 Euro) Stadt Nürnberg (7.000 Euro)
Kreisangehörige Kommunen Gemeinde Strullendorf (9.000 Euro) Stadt Freiberg am Neckar (6.500 Euro) Gemeinde Sankt Peter-Ording (6.500 Euro)
Landkreise Landkreis Lörrach (9.000 Euro) Landkreis Müritz (9.000 Euro) Landkreis Aichach-Friedberg (6.000 Euro)
Sonderpreis der Krankenkassen Landkreis Borken (7.500 Euro) Landkreis Amberg-Sulzbach (2.500 Euro)
Die prämierten Beiträge sind in einer Dokumentation erschienen und können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de, www.bzga.de
Weitere Informationen zum Wettbewerb und die eingereichten Beiträge stehen unter : http://www.kommunale-suchtpraevention.de; http://www.drogenbeauftragte.de oder http://www.bzga.de.