Rheinbach – Die I.Q.Z GmbH bietet neuerdings bundesweit Kliniken eine Beratung bei allen Fragen rund um das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das im April vergangenen Jahres verschärfte Zeitarbeitsregelwerk stellt Kliniken vor große Herausforderungen. Es drohen beispielsweise nach Ablauf von 9 Monaten Mehrkosten und nach Ablauf der Überlassungsdauer von maximal 18 Monaten operative Probleme.
Die im Gesetz geforderte vertragliche Offenlegung, verbundenen mit der Konkretisierungspflicht, bringt mehr Verwaltungsarbeit mit sich. Kunden der Zeitarbeit werden inzwischen in die Haftung einbezogen. Drohende Bußgelder erfordern einen schärferen Blick auf die Details.
„Die AÜG-Reform hat in manchen Bereichen für Unsicherheit gesorgt“ konstatiert Norbert Fuhrmann, bestellter Sachverständiger für Personaldienstleistungen und Geschäftsführer der I.Q.Z, „wir schärfen mit unserer Beratung nicht nur das Bewusstsein für das neue AÜG, sondern schaffen auch die nötige Rechtssicherheit.”