Hamburg – Die Abgabe von Arzneimitteln an Patienten und Verbraucher außerhalb der Apotheke ist rechtlich unsicher und möglicherweise nicht zulässig. Das erklärte der Hamburger Apothekerverein (HAV) am Donnerstag, 25. Oktober 2007, nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Darin wird das Oberverwaltungsgericht Münster korrigiert, das gegen sein Urteil über die Rechtmäßigkeit von Arzneimittelabgaben über eine Drogeriekette keine Revision zugelassen hatte. Der HAV-Vorsitzende Dr. Jörn Graue nannte die Entscheidung “einen wichtigen Teilerfolg für die inhabergeführte Apotheke”. Er forderte die Politik zu einem eindeutigen Versandhandelsverbot für alle rezeptpflichtigen Medikamente auf. Die angekündigte Bundesratsinitiative der nordhrein-westfälischen Landesregierung dazu sei überfällig, sagte Graue.
Das Bundesverwaltungsgericht gab der Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Düsseldorf gegen eine umstrittene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster statt. Ende 2006 hatten die Münsteraner Richter in einem heftig kritisierten Urteil entschieden, dass die Bestellung und Abholung von Arzneimitteln in der Drogeriekette “dm” in Kooperation mit einer ausländischen Versandapotheke nicht zu beanstanden sei. Ein Jahr zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht wie die Vorinstanz noch andersherum entschieden und trotz seiner Kehrtwende keine Revision zugelassen.
Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht nun aufgehoben, weil der Versandbegriff im Arzneimittelgesetz ebenso unzureichend geklärt sei wie Rezeptsammelstellen in der Apothekenbetriebsordnung. Nun wird das Bundesverwaltungsgericht die Sache entscheiden, frühestens wohl erst im Sommer nächsten Jahres. “Dem Arzneimittelvertrieb außerhalb von Apotheken könnten deutliche Schranken gesetzt werden”, sagte der HAV-Vorsitzende. Ein Versandhandelsverbot würde die sichere, zuverlässige und vor allem fälschungsfreie Arzneimittelversorgung der Bevölkerung rund um die Uhr durch die deutschen Apotheken am wirksamsten sichern.
Ansprechpartner: Peter Brinkmann, Tel. (040) 44 80 48-21
Hinweis an die Redaktion: Die Apothekerkammer Hamburg ist die Berufsorganisation aller Apotheker in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Hamburger Apothekerverein e.V. ist der Verband der selbstständigen Apothekenleiter in Hamburg.