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Bundesversicherungsamt legt Tätigkeitsbericht 2010 vor

Pressemitteilung

Berlin – Auch im Jahr 2010 konnte das Bundesversicherungsamt (BVA) durch seine intensive Aufsichts- und Prüftätigkeit wieder vielen Versicherten zu ihrem Recht verhelfen und Vollzugsschwächen bei den gesetzlichen Krankenkassen sowie anderen Sozialversicherungsträgern aufdecken.

So stellte das BVA beispielsweise fest, dass Rentenversicherungsträger vielfach Witwen und Witwern den ihnen wegen der Erziehung von Kindern zustehenden Zuschlag fehlerhaft nicht gezahlt hatten. Dieses Prüfergebnis führte dazu, dass schon mehr als 12,7 Mio. € von den Rentenversicherungsträgern an die berechtigten Witwen und Witwer nachgezahlt wurden.

Den gesetzlichen Krankenkassen konnte das BVA u.a. im Bereich der Krankenhausabrechnungen ein erhebliches Einsparpotential aufzeigen, das sich z.B. bei einer Krankenkasse auf rund 1,3 Mio. € belief. Dies sind nur zwei von zahlreichen Prüfergebnissen des BVA, die im Tätigkeitsbericht dargestellt sind.

Wichtige Themen waren für das BVA im Jahr 2010 zudem das reibungslose Funktionieren von Gesundheitsfonds und morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs sowie die Finanzlage der Krankenkassen. Insbesondere die Sanierungsbemühungen um die City BKK, die bedauerlicherweise zum 1. Juli 2011 geschlossen werden musste, erforderten eine intensive Begleitung durch das BVA.

Bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes wies der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, nochmals darauf hin, dass sich die Deutsche Sozialversicherung in der Finanzkrise als Anker der Stabilität in einer Welt der Unsicherheit erwiesen habe. Sie habe den Konjunktureinbruch gedämpft und den Bürgern Vertrauen in die Leistungsfähigkeit ihrer sozialen Absicherung vermittelt. Weiter erklärte Dr. Gaßner: „Mit dem Konjunkturaufschwung konnten sich alle Teilsysteme weiter finanziell stabilisieren.

Sorgen macht jedoch die äußerst dünne und ungleiche Verteilung des Vermögens in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier müssen künftig die Rücklagen – auch unter Inanspruchnahme des Zusatzbeitrages – gestärkt werden, um das Insolvenzrisiko zu minimieren.“