Bonn – Das Bundesversicherungsamt hat heute bekannt gegeben, welche Krankheiten ab 1. Januar 2009 im Risikostrukturausgleich berücksichtigt werden. Die Liste ist auf der Grundlage des Gutachtens des wissenschaftlichen Beirats sowie einer Vielzahl von Stellungnahmen aus der Anhörung der Krankenkassenverbände erstellt worden.
Mit der Festlegung der berücksichtigungsfähigen Krankheiten hat das Bundesversicherungsamt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs getan sagte Josef Hecken, Präsident des Bundesversicherungsamtes. Der Zeitplan kann damit eingehalten werden.
Mit dem Start des Gesundheitsfonds sollen die von den berücksichtigungsfähigen Krankheiten ausgehenden, unterschiedlichen Kostenbelastungen der Krankenkassen ermittelt werden, um die Mittel des Gesundheitsfonds genauer und bedarfsbezogener zuweisen zu können. Wie hoch die Zuweisungen für die einzelne Krankenkasse sein werden, kann jedoch erst nach der Festlegung der weiteren Details des Berechnungsverfahrens ermittelt werden. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die für die einzelnen Krankheiten noch zu bestimmenden Aufgreifkriterien, die im weiteren Verfahren festgelegt werden und durch die letztlich definiert wird, ab welcher Schwelle Krankheiten berücksichtigungsfähig sind.
Bis zum 1. Juli 2008 werden diese Festlegungen erfolgen.
Die Aufstellung der im Risikostrukturausgleich berücksichtigungsfähigen Krankheiten ist im Internet abrufbar unter: www.bva.de>Fachinformationen>Risikostrukturausgleich>Weiterentwicklung.