Bonn – Das Bundesversicherungsamt hat den Spitzenverbänden der Krankenkassen seine Vorstellungen zu weiteren Grundlagen für die Berechnung der Zuweisungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zur Kenntnis gegeben. Dabei geht es, erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken, insbesondere um das Klassifikationssystem, das entscheidend ist für die Zuordnung der Versicherten zu Risikogruppen und somit für die Ermittlung der Zuweisungen, die Krankenkassen ab 2009 aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Das Bundesversicherungsamt ist damit seiner Verpflichtung nach § 31 Abs. 4 Satz 1 Risikostrukturausgleichsverordnung nachgekommen.
Die Verbände haben bis zum 20. Juni 2008 Gelegenheit, sich zu den Vorstellungen des Bundesversicherungsamtes zu äußern. Am 1. Juli 2008 wird die entgültige Festlegung erfolgen.
Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter: http://www.bundesversicherungsamt.de