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Bundesteilhabegesetz: Erfolgreiche Kampagne der Lebenshilfe

Presseinformation

Hürth – Nach einem langen, teilweise beschwerlichen Weg, hat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) heute den Bundestag passiert. „Die Lebenshilfe NRW hat das Bundesteilhabegesetz in allen Regionen offensiv und kritisch thematisiert. Wir haben uns mit zentralen Forderungen durchgesetzt. Das ist gelebte Demokratie“, betont Uwe Schummer MdB, Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW.

Im Sommer, kurz nachdem die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum BTHG ins Parlament gab, startete die Lebenshilfe nach einer kritischen Auswertung die bundesweite Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung. Auch in Nordrhein-Westfalen beteiligten sich zahlreiche Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe, indem sie Unterschriften sammelten oder Bundestags- und Landtagsabgeordnete zu Gesprächen über das BTHG einluden.

Mit Erfolg: Viele der Forderungen der Lebenshilfe, die als Verbesserungen für Menschen mit geistiger Behinderung angemahnt wurden, finden sich nun im Gesetz wieder. „Ohne uns gäbe es keine Verbesserungen für die Beschäftigten in den Werkstätten oder Klarstellungen zur gemeinschaftlichen Leistungserbringung. Mit der Verabschiedung des Gesetzes haben wir eine wichtige Etappe in einem unumkehrbaren Prozess erreicht. Die neuen Beratungsstrukturen, das Budget für Arbeit und das Recht auf ein eigenes Sparbuch werden wir aufgreifen. Der Prozess ist gestartet; wir werden ihn als fachlicher Partner in den nächsten Jahren weiter begleiten und vorantreiben“, erklärt Schummer.

„Die Bundestagsabgeordneten haben sich mit einem sehr komplexen Thema beschäftigt, lobte der Geschäftsführer der Lebenshilfe NRW, Herbert Frings, das Engagement der Parlamentarier. „Für uns war es immer wichtig, dass der Gleichrang zwischen Pflege und Eingliederungshilfe bestehen bleibt. Leider ist es nicht gelungen, die pauschale Abgeltung von Leistungen der Pflegeversicherung aufzuheben. Diese Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss endlich aufgehoben werden“, so Frings. Dass die geplanten Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe vom Parlament gestoppt wurden, wertet er als Erfolg der Lebenshilfe-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung. „Wir hatten die große Sorge, dass heute leistungsberechtigte Menschen mit geistiger Behinderung künftig durch das Raster fallen könnten. Indem die Zugangskriterien bis 2023 in Modellprojekten wissenschaftlich fundiert ermittelt werden und erst danach eine neue Zugangsregelung erstellt wird, zeigt, unsere Bedenken wurden ernst genommen. Es ist der richtige Weg, an dem wir uns sehr gerne aktiv in Nordrhein-Westfalen beteiligen möchten“, so Frings weiter.

Die 74 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 25.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativ) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 74 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.