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Bundestag beschließt Reform der Krankenkassen-Finanzen und stellt die Weichen für mehr Transparenz, Stabilität und Gerechtigkeit

Pressemitteilung

Berlin – Der Bundestag hat heute dem “Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Finanzierungsgesetz) zugestimmt.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: “Durch die gemeinsame Anstrengung von Beitrags- und Steuerzahlern sowie den Leistungserbringern im Gesundheitswesen wird im nächsten Jahr ein Milliarden-Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung verhindert. Die christlich-liberale Koalition sorgt zudem für ein faires und stabiles Gesundheitssystem, das auch künftigen Generationen eine verlässliche medizinische Versorgung auf hohem Niveau garantiert. Durch das Umsteuern hin zu einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen mit einem automatischen und unbürokratischen Sozialausgleich, der über Steuermittel finanziert wird, wird das System dauerhaft auf ein solides Fundament gestellt. Mit der Reform werden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb geschaffen, der zu mehr Qualität und Effizienz führt und den Versicherten und Patienten zugute kommt.” Das GKV-Finanzierungsgesetz enthält eine ausgewogene Mischung von Maßnahmen, mit der die Ausgaben begrenzt und die Einnahmen stabilisiert werden. Die Lasten zur Deckung des drohenden Defizits werden dabei gerecht verteilt. Je 3 Milliarden Euro tragen Arbeitgeber und Versicherte über den Beitragssatz, über 3 Milliarden Euro die Leistungserbringer wie Arzneimittelhersteller, Ärzte und Krankenhäuser und die Krankenkassen über Ausgabenbegrenzungen. Flankiert wird der Reformprozess durch einen zusätzlichen Steuerzuschuss von 2 Milliarden Euro.

Wichtige Maßnahmen zur Stabilisierung und zur Sicherung der Kassen-Finanzen:

– Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten und damit Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland – Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge mit dem Ziel der Stärkung der Beitragsautonomie und des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung – Einführung eines unbürokratischen und automatischen Sozialausgleichs aus Steuermittel – Wiederherstellung des alten Beitragsniveaus von 15,5 Prozent als Beitrag zur Verhinderung des Milliarden-Defizits

Wichtige Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung:

– Pharmaindustrie, Pharmagroßhandel und Apotheken leisten ihren Beitrag über Einsparungen im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen in den nächsten beiden Jahren nicht ansteigen. – Der Zuwachs der Krankenhaus-Ausgaben wird durch Anpassung der Grundlohnrate begrenzt. – Der Ausgabenzuwachs bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird ebenfalls gedrosselt. – Das Vergütungsniveau in der hausarztzentrierten Versorgung wird begrenzt. Es soll sich künftig grundsätzlich am Niveau der hausärztlichen

Regelversorgung orientieren. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Ausführliche Informationen finden Sie in beigefügtem Informationspapier oder unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de