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Bundesregierung versagt beim Gentestgesetz

Pressemitteilung

Berlin – Zur Vorlage eines Gendiagnostikgesetzes durch die Bundesregierung erklären Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, und Volker Beck, Erster parlamentarischer Geschäftsführer:

Ein Gendiagnositkgesetz ist seit Jahren überfällig. Der jetzt präsentierte Vorschlag überzeugt jedoch nicht, er ist nichts als Stückwerk. Ein angemesssenes Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger – wie in unserem Gesetz (Drs.-Nr. 16/3233) – wird nicht erreicht.

Die Forschung, der Bereich mit dem größten Regelungsbedarf, bleibt vollständig außen vor. Diese Lücke ist umso unerklärlicher, da umfangreiche Vorarbeiten der Enquete “Recht und Ethik in der modernen Medizin” und nicht zuletzt ein grüner Gesetzentwurf mit entsprechenden Vorschlägen längst existieren. Offensichtlich fehlt es der Koalition an einer gemeinsamen bioethischen und forschungspolitischen Linie.

Unbefriedigend sind die Regelungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen, wie Kindern. Hier öffnet die Bundesregierung verantwortungslos Tür und Tor für die genetische Forschung, statt diese Untersuchungen auf medizinische Zwecke zu beschränken.

Im Bereich Versicherungen versagt der Entwurf ab bestimmten Versicherungssummen jeglichen Schutz. Hier ist die Bundesregierung vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt.

Lücken weißt der Entwurf auch im arbeitsrechtlichen Bereich auf. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen – in besonderen Bereichen – bei einer Ablehnung eines Gentests mit einem Berufsverbot rechnen. Dies verletzt ihr Recht auf Nichtwissen. Landesbeamtinnen und beamte sowie Richterinnen und Richter der Länder sind von den arbeitsrechtlichen Schutzstandards bezüglich genetischer Untersuchungen sogar gänzlich ausgeschlossen.

Auch im Hinblick auf die Wahrung des informationellen stbestimmungsrechts ist der Entwurf eine Enttäuschung. Bei der Aufklärung und Beratung fehlen zentrale Aspekte, wie die Information, dass Ergebnisse auch Wissen über Verwandte liefern können oder zum Umgang mit unerwarteten Ergebnissen. Ebenso unverständlich ist, dass ein Gesetz mit derart unabsehbaren und weitreichenden Folgen, noch nicht einmal evaluiert werden soll.

Hintergrund: Wir haben im November 2006 einen Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz (Drs.-Nr. 3233) in den Bundestag eingebracht. Auf den Seiten der Bundestagsfraktion (Thema Gesundheit) finden Sie eine Kurzdarstellung des grünen Gendiagnostikgesetzes und in Kürze eine erste ausführlichere Kommentierung des Referentenentwurfs.