Berlin – Das Bundeskabinett hat heute die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen beschlossen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: “Die Verwaltungsvorschrift ist ein Instrument des Krisenmanagements des Bundes und der Länder im Bereich des Infektionsschutzes. Sie stärkt die Zusammenarbeit und gegenseitige Information der Behörden von Bund und Ländern und anderen beteiligten Stellen. Durch die verbesserte Abstimmung der beteiligten Akteure können bedrohliche Krankheitsausbrüche künftig noch besser bewältigt werden.”
Die Verwaltungsvorschrift regelt, wie die Gesundheitsbehörden von Bund und Ländern ihr Vorgehen koordinieren, wenn eine bedrohliche übertragbare
Krankheit ausbricht. Die Regelungen der überarbeiteten Verwaltungsvorschrift setzen Erfahrungen um, die der Bund und die Länder in den vergangenen
Jahren bei der Bewältigung von Krankheitsausbrüchen, z.B. während des EHEC-Ausbruchs in 2011, gemacht haben.
Geregelt wird insbesondere,
- wie das Robert Koch-Institut andere Behörden der Länder und des Bundes warnt, wenn es eine besondere Infektionsgefahr erkannt hat,
- wie sich die Behörden von Bund und Ländern beraten und ihre Ermittlungen, mit denen sie die Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit herausfinden wollen, und die zu treffenden Gegenmaßnahmen abstimmen,
- wie das Robert Koch-Institut die Gesundheitsbehörden der Länder bei der Koordinierung unterstützt und sie wissenschaftlich berät,
- wie bei Gefahrenlagen, die in die Zuständigkeit mehrerer Ressorts fallen, die verschiedenen Behörden zusammenarbeiten und
- wie die Behörden die Öffentlichkeit informieren.
Die von der Bundesregierung beschlossene Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Die Verwaltungsvorschrift können Sie unter: www.bmg.bund.de/Verwaltungsvorschrift_IfSG einsehen. Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetzt finden Sie unter www.bmg.bund.de/infektionsschutzgesetz