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Bundesregierung scheut ernsthafte Auseinandersetzung mit Lage intersexueller Menschen

Barbara Höll:

Berlin – Zur Antwort der Bundesregierung auf zwei kleine Anfragen zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation Intersexueller (Drs. 16/4322 und 16/4786) erklärt die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Barbara Höll:

Intersexuelle Menschen sind Menschen, deren Körper sich nicht eindeutig in das Schema “männlich oder weiblich” einordnen lässt. Wird nach der Geburt bei einem Kind eine der zur Intersexualität zählenden Diagnosen gestellt, beginnt ein leidvoller Weg. Zunächst wird eine operative geschlechtliche Zuordnung vorgenommen. Die operative Herstellung eindeutiger Genitalien ist nach den Informationen der Bundesregierung von langjährigen Folgeuntersuchungen und Hormoneinnahmen begleitet und geht oft mit erheblichen sensorischen Einbußen einher. Als Erwachsene haben die Betroffenen oft erhebliche psychische und körperliche Probleme, viele wünschen sich die Rückkehr zu ihrem Ursprungszustand und die Anerkennung als Intersexuelle oder “Zwitter” auch in personenstandsrechtlicher Hinsicht. Diese Forderungen an die Politik werden von der Bundesregierung komplett ignoriert. Auch Selbsthilfegruppen und andere Organisationen intersexueller Menschen werden von der Bundesregierung bisher nicht finanziell unterstützt. Unsere Frage, warum die Rechtsordnung die Existenz Intersexueller ignoriert und etwa im Personenstandsrecht eine eindeutige Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht notwendig macht, beantwortet die Bundesregierung ebenfalls nicht. Stattdessen verweist sie darauf, dass im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verboten ist. Dieser Verweis ist geradezu lächerlich, wenn man bedenkt, dass es hier um die Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit geht, die bereits im frühesten Kindesalter gefährdet sind. Da hilft ein Antidiskriminierungsgesetz, welches gegen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt und beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen schützt, nun wirklich nicht weiter. Die Existenz von Menschen, die nicht in das herrschende Schema der Zweigeschlechtlichkeit passen und die deshalb noch lange nicht krank und medizinisch behandlungsbedürftig sind, muss endlich in das Blickfeld von Recht und Politik gelangen. Es ist sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung die Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema scheut.