Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes beschlossen, der dem Deutschen Bundestag übermittelt wird. Die Forschung mit Stammzellen ist ein rasch expandierendes Forschungsgebiet mit hohem medizinischen Anwendungspotenzial, insbesondere in der regenerativen Medizin. Der Bericht stellt für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2005 die Erfahrungen des Robert Koch-Institutes als zuständige Behörde für die Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken dar. Im Berichtszeitraum sind neun Anträge für Projekte genehmigt worden, mit denen hochrangige Forschungsziele für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung verfolgt werden.
Der Bericht gibt ferner einen Überblick über den Stand der Forschung mit verschiedenen Arten von Stammzellen. Sowohl mit embryonalen als auch mit adulten Stammzellen wurden im Berichtszeitraum neue und wichtige Erkenntnisse gewonnen. Die mit dem Gesetz eröffneten Möglichkeiten für die Forschung mit embryonalen Stammzellen konnten im Berichtszeitraum in ausreichendem Maße wahrgenommen werden.
Die Stammzellforschung bewegt sich derzeit noch überwiegend im Bereich der Grundlagenforschung. Mittelfristig bietet die Nutzung von Stammzellen aber die Perspektive für einen neuen Behandlungsansatz, mit dem funktionsgestörte Gewebe und Organe durch Verwendung des Regenerationspotenzials von Stammzellen wiederhergestellt werden können.