Berlin – Heute hat das Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung den Bundesrat passiert. Berlin hatte dagegen gestimmt und gemeinsam mit anderen Ländern einen Antrag eingebracht, um den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher: Mit dem neuen GKV-Finanzierungsgesetz beabsichtigt Schwarz-Gelb das Ende der solidarischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bundesregierung hat damit endgültig das Prinzip einer gerechten Finanzierung der Gesundheitskosten aufgekündigt. Seit Jahrzehnten wurde die Gesetzliche Krankenversicherung paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Zukünftig werden die Lasten zukünftiger Steigerungen einseitig den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auferlegt.
Ab 1. Januar werden die Krankenkassenbeiträge für alle gesetzlich Versicherten um 0,6 % auf dann 15,5 % angehoben. Darüber hinaus können die Kassen zukünftig unbegrenzt einen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen. Die angekündigten Regelungen für einen Sozialausgleich sind nebulös und völlig unzureichend. Die Bundesregierung zeigt ganz klar, was sie von gerechter Lastenverteilung für fast 90 % der gesetzlich versicherten Bevölkerung hält.
Gemeinsam mit anderen Ländern hat Berlin zudem eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung, unterstützt. Trotz einiger sinnvoller Neuregelungen stehen wesentliche Punkte dem Ziel des Gesetzes, Einsparungen im Arzneimittelsektor zu erzielen, entgegen. So ist die Regelung zur Möglichkeit der Kostenerstattung bei der Versorgung mit Arzneimitteln abzulehnen. Sie führt dazu, dass die zur Kosteneinsparung sehr wirksamen Rabattverträge der Krankenkassen gefährdet werden, weil den Herstellern keine Abnahmegarantie mehr gegeben werden kann. Hier drohen erhebliche finanzielle Zusatzbelastungen für Patientinnen und Patienten.
Und auch die Änderungen bei der Zuweisungsregelung an die Gerichtsbarkeit wird zu Problemen führen. Die bisherige klare Zuständigkeit bei der Sozialgerichtsbarkeit wird gestrichen und auf die Zivilgerichte übertragen. Dies schafft neue Rechtsunsicherheit. Die vorgesehene Anwendung des Wettbewerbsrecht auf die Gesetzliche Krankenversicherung sieht Berlin weiterhin kritisch.