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Bundesratsinitiative für mehr Transparenz beim Verbraucherschutz

Gesundheitsminister Gerhard Vigener

Saarbrücken – * Saarland will zeitnahe Information der Öffentlichkeit bei groben Hygieneverstößen * Bundesratsinitiative für mehr Transparenz beim Verbraucherschutz * Klare und rechtssichere Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

„Wir wollen mehr Transparenz im Verbraucherschutz, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und vor Täuschung durch die im Verkehr befindlichen Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs zu schützen. Daher hat die saarländische Landesregierung heute im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingebracht”, so der saarländische Gesundheits- und Verbraucherschutzminister Gerhard Vigener.

Wie der Minister ausführte, dürfen bislang Behörden nur bei einem Verdacht von Gesundheitsgefährdungen oder beim Inverkehrbringen von ekelerregenden Produkte die Namen der entsprechende Betriebe nennen. Bei groben Hygieneverstößen fehle den Behörden jedoch die Rechtsgrundlage. Auch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) helfe nicht dabei, einen transparenten Verbraucherschutz zu gewährleisten, weil dieses eine gebotene kurzfristige Reaktion der Behörden nahezu unmöglich mache. Denn nach VIG dürfen Informationen nicht erteilt werden, wenn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Zudem sieht das Gesetz ein Anhörungsverfahren mit relativ langen Fristen vor, sollten Dritte betroffen sein, was bei Lebensmittelunternehmen häufig der Fall ist.

Dazu der Minister: „Mit der Bundesratsinitiative und einer Ergänzung der Vorschriften wird dies künftig anders. Es ist wichtig, dass wir den rechtlichen Rahmen bekommen, entsprechende Meldungen und Veröffentlichungen vorzunehmen, wenn der Lebensmittelunternehmer bei der Herstellung oder beim Transport von Lebensmitteln gegen die Hygienevorschriften ((EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene) in erheblichem Ausmaß verstoßen hat. Eine klare und rechtssichere Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches macht es möglich, bei erheblichen Verstößen gegen die Lebensmittelhygiene zeitnah die Öffentlichkeit informieren zu können”, so Minister Vigener.

Der Minister wies darauf hin, dass durch die vorgesehene Änderung die Lebensmittelunternehmer in besonderem Maße dazu angehalten werden, geltende gesundheitliche und hygienische Bestimmungen des Lebensmittelrechts zu beachten. Außerdem sei die Namensnennung von „schwarzen Schafen” ein wirkungsvolleres Instrument als das höchste Bußgeld.