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Bundesrat stimmt über Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ab
NRW darf inklusivem Arbeitsmarkt nicht im Weg stehen

EILPRESSEMITTEILUNG

Hürth – Der Landesverband Lebenshilfe NRW appelliert an die nordrein-westfälische Landesregierung am kommenden Freitag im Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts im zuzustimmen.

„Nordrhein-Westfalen darf nicht zu den Ländern gehören, die einer inklusiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Weg stehen. Das vorliegende Gesetz bietet eine Chance wichtige und positive Entwicklungen für Menschen mit Behinderung zu einer besseren Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, wie sie lange von Lebenshilfe und anderen Verbänden gefordert wird. Deutschland hat noch immer große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Arbeit. Nach wie vor ist es einfach Menschen mit Behinderung die Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu verwehren. Das zur Abstimmung stehende Gesetz soll das ändern und macht endlich einen Schritt in die richtige Richtung. Das muss unbedingt ohne Änderung genau so verabschiedet werden“, so Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.

Trotz unterschiedlicher Programme und Initiativen profitieren Menschen mit Behinderung immer noch nicht von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Zwar glauben Experten, der Fachkräftemangel berge gerade eine Chance für Menschen mit Behinderung. Dennoch beschäftigt jeder vierte Arbeitgeber in Deutschland keinen einzigen schwerbehinderten Menschen, weil die derzeitig niedrige Ausgleichsabgabe es ihnen viel zu einfach macht Menschen mit Behinderung nicht einzustellen. Das wird das zur Abstimmung vorliegende Gesetz zumindest deutlich verbessern.

Der Landesverband Lebenshilfe NRW

Die 73 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 18.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist inklusiven) Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, besonderen Wohnformen und ambulant unterstütztem Wohnen, familienentlastenden Diensten und vielen weiteren Angeboten werden in NRW durch die Lebenshilfe über 30.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch über 16.000 Mitarbeitende der Träger gefördert, unterstützt und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, Menschen mit Behinderung selbst arbeiten in Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit.